Wann ist eine Kostenübernahme des Fernstudiums durch das Arbeitsamt möglich?

Wenn Du Dich mit Hilfe eines Fernstudiums für den Arbeitsmarkt qualifizieren möchtest, musst Du nicht unbedingt alle Kosten dafür selbst tragen. Denn das Arbeitsamt finanziert unter bestimmten Voraussetzungen Fernstudien-Lehrgänge. Da es sich bei den Leistungen des Bildungsgutscheines jedoch um keine Muss-Leistung handelt, solltest Du Dich vorab gut über die Bedingungen informieren, damit es mit der Finanzierung Deines Studiums durch die Agentur für Arbeit klappt.

 

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Kosten, Ermäßigungen und die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt

Je nach Fernkurs-Anbieter und Studiengang können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Grundsätzlich gehören Fernstudiengänge, die mit einem akademischen Bachelor- oder Mastergrad abschließen, zu den teureren Fernkursen. Die Gebühren können entweder vorab zu Gänze anfallen, oder in monatlichen Raten bezahlt werden. Jedoch inkludieren diese Studiengebühren nur selten auch Kosten für Materialien, Reisekosten zu eventuellen Präsenzeinheiten und Prüfungsgebühren. Informiere Dich deshalb, ob die Fernschule spezielle Ermäßigungen für Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV anbietet und mit welchen zusätzlichen Kosten Du rechnen musst. Es besteht in Deutschland im übrigen die Möglichkeit, auch Fernkurse oder Fernstudien durch das Arbeitsamt finanzieren zu lassen. Denn wird Deine Bildungsmaßnahme vom Jobcenter bewilligt, wird die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten für Dein Fernstudium übernehmen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Dir weitere Aufwendungen für Deine Fortbildungen, wie Unterrichtsmaterialien, Fahrten zum Ausbildungsort sowie für die Kinderbetreuung, vom Arbeitsamt finanzieren zu lassen. Zu den Fördermaßnahmen durch das Arbeitsamt zählt in erster Linie der Bildungsgutschein, mit dem Du auch ein Fernstudium finanziert bekommst. Wenn Du eine Bewilligung des Bildungsgutscheins erhältst, übernimmt das Arbeitsamt die gesamten Kosten für Deinen Fernkurs. Eine weitere Förderungsmöglichkeit durch die Arbeitsagentur ist die WeGebAU-Förderung, die jedoch nur älteren Beschäftigten über 45 Jahre gewährt wird. In diesem Fall musst Du Dein Fernstudium neben dem Beruf absolvieren. Die Arbeitsagentur übernimmt dann 75 Prozent der Ausbildungskosten für Dein Fernstudium.

Für die restlichen Aufwendungen muss Dein Arbeitgeber aufkommen. Bist Du jedoch Arbeitslosengeld- oder Hartz-IV-Empfänger, dann ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit die einzige Möglichkeit für eine Finanzierung Deines Fernkurses. Die Gewährung des Bildungsgutscheines ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Auch hast Du keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungsgutscheines. Ob Du den Bildungsgutschein gewährt bekommst, entscheidet Dein Berater beim Jobcenter.

 

Welche Voraussetzungen Du erfüllen musst

Grundsätzlich musst Du für die Gewährung des Bildungsgutscheines zur Finanzierung Deines Fernstudiums, bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein. Als weitere Voraussetzung gilt, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Als besonders förderungswürdig giltst Du, wenn Du zur jüngeren Generation gehörst und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert hast. Hast Du jedoch bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und zumindest drei Jahre Berufspraxis gesammelt, gehörst Du ebenfalls zur Zielgruppe, der ein Fernstudium mittels Bildungsgutschein finanziert wird.

Wichtig dabei ist, dass Du Deinem Betreuer begründen kannst, warum dieses Fernstudium für Deinen beruflichen Werdegang wichtig ist. Denn Dein gewähltes Fernstudium muss für den aktuellen Arbeitsmarkt sinnvoll erscheinen und Deine Berufschancen nach Absolvierung erhöhen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Dein erlernter Beruf heutzutage nicht mehr gefragt ist oder Du eine drohende Arbeitslosigkeit mit einer Qualifizierungsmaßnahme abwenden möchtest. Das Arbeitsamt erwartet sich zudem, dass Du während Deines Fernstudiums dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst. Das bedeutet, dass Du kein Vollzeit-Fernstudium absolvieren kannst. Teilzeit-Fernstudiengänge sind jedoch für die Arbeitsagentur kein Problem und gerne gesehen.

Du solltest zudem wissen, dass Du auch als Hartz-IV-Empfänger von Deinem Grundrecht auf Bildung Gebrauch machen kannst. Im Zweifelsfall kannst Du Rechtshilfe in Anspruch nehmen oder Dich über das Merkblatt 6 des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) genauer informieren. Zu den Voraussetzungen für eine Finanzierung eines Fernstudiums wird neben einem Qualifikationsdefizit auch eine körperliche und geistige Eignung für die gewählte Ausbildung vorausgesetzt.

 

Der Ablauf beim Jobcenter

Mache Dir vor Deinem Gespräch mit dem Jobcenter-Berater Gedanken über die notwendigen Voraussetzungen, die Du für die Finanzierung Deines Fernstudiums erfüllen musst. Denn da Dein Berater über die Gewährung des Bildungsgutscheines entscheidet, solltest Du sämtliche Gründe für die Ablehnung vorab ausschließen und überzeugend auftreten. Dieses Beratungsgespräch ist übrigens verpflichtend, damit Du den Bildungsgutschein erhältst. Erfüllst Du alle Voraussetzungen, wird Dir der Bildungsgutschein gewährt. Darin wird der Berater mit Dir sämtliche Bildungsziele festlegen und diese in der Vereinbarung schriftlich festhalten. Zugleich wird dokumentiert, welche Leistungen und Kosten die Agentur für Arbeit im Rahmen Deiner Qualifizierungsmaßnahme übernimmt. Erst danach kannst Du mit der Suche eines entsprechenden Fernstudiums beginnen und Dich dafür bewerben.

Das Jobcenter akzeptiert jedoch nur anerkannte Bildungsträger für Dein Fernstudium. Hast Du einen Bildungsträger gefunden, der Deinen Wünschen und den Vereinbarungen mit dem Jobcenter entspricht, dann kannst Du Dich dafür anmelden und dem Bildungsinstitut den Bildungsgutschein aushändigen. Nachdem Du Dich angemeldet hast, wird das Jobcenter jedoch prüfen, ob die ausgewählte Weiterbildung den Vereinbarungen entspricht und ob es sich bei dem jeweiligen Ausbildungsinstitut um eine laut Sozialgesetzbuch III anerkannte Bildungseinrichtung handelt. Entsprechende Bildungseinrichtungen kannst Du beispielsweise auch auf Kursnet, dem Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung, finden.

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