Umschulung per Fernstudium vom Arbeitsamt finanzieren lassen

Wenn Sie sich für eine Umschulung entscheiden, können Sie ihre beruflichen Chancen unter Umständen deutlich steigern. Sie können sich neu orientieren und in anderen beruflichen Themenfeldern aktiv werden. Das ist insbesondere bei aussterbenden Berufen notwendig. Sie können somit aus ihrem derzeitigen Beruf heraus eine aussichtsreiche Zukunftsperspektive schaffen. Eine Umschulung kann aber nicht nur durch ein verschwindendes Berufsbild motiviert sein. Wenn Sie sich neu orientieren wollen, genügt dies schon als Anreiz. Oft ist das Ziel einer Umschulung weniger körperliche Arbeit leisten zu müssen und stattdessen eher geistige Tätigkeitsfelder zu finden.

Mit einem abgeschlossenen Studium wird zudem ein höherer Bildungsgrad erworben und mehr Jobs rücken in Ihr Tätigkeitsspektrum. Diese Berufe bieten Ihnen oft auch höhere Einkommen und mehr gesellschaftliches Ansehen. Doch insbesondere die berufsbegleitende Umschulung per Fernstudium ist alles andere als günstig. Sollten Sie derzeit nicht in einem Arbeitsverhältnis angestellt sein, ist das Geld sowieso knapp.

An dieser Stelle kommt die staatliche Unterstützung ins Spiel. Allen voran die Bundesagentur für Arbeit bietet einige Möglichkeiten, Sie bei einem Fernstudium zu unterstützen oder die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett zu übernehmen. Dabei werden auch gesundheitliche (körperlich & psychisch) Gründe und eine Vorbeugung einer Berufsunfähigkeit geprüft.

Grundsätzlich haben Sie bessere Chancen auf Unterstützung ihrer Umschulung, wenn diese

  • ihre Arbeitslosigkeit beendet.
  • Sie vor drohender Arbeitslosigkeit schützt.
  • einen fehlenden Abschluss nachholt.

 

Inhalt

Der Bildungsgutschein

Wenn Sie derzeit arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und einige weitere Bedingungen erfüllen, können Sie einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit erhalten. Mit diesem Gutschein werden die vollen Kosten des Studiums, inklusive Reisekosten, Unterbringung und eventueller Kinderbetreuung übernommen. Notwendig ist jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufspraxis in dem erlernten Themenfeld.

Eine erhöhte Chance auf den Bildungsgutschein haben Sie, wenn Sie nachweislich ohne die zusätzliche Qualifikation in Form des Studiums demnächst den Arbeitsplatz verlieren würden. Da der Bildungsgutschein keine verpflichtende Leistung der Arbeitsagentur darstellt, sollten Sie sich gut vorbereiten und auch im Hinterkopf behalten, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt. In einem Beratungsgespräch können Sie den Gutschein beantragen und sollten gleichzeitig gut darlegen können, warum gerade Sie diese Leistung erhalten sollten und warum die Kostenübernahme der Umschulung notwendig ist. Können Sie im persönlichen Gespräch überzeugen, werden Sie möglicherweise mit dieser Kostenübernahmeerklärung belohnt. In der Praxis ist es grundsätzlich eher selten, dass Bildungsgutscheine ausgestellt werden.

 

Die WeGebAU – Weiterbildung von Beschäftigten

Diese Weiterbildungsförderung gilt für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und soll vom Arbeitgeber und von der Arbeitsagentur gemeinsam getragen werden. Eine Freistellung vom derzeitigen Job zugunsten der Umschulung ist notwendig. Wenn Sie ohne Abschluss beschäftigt sind oder vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit durchgeführt haben und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, dann kommt die WeGebAU für Sie infrage. Die von ihnen gewählte Weiterbildung muss aber zur Förderung zugelassen sein. Dabei kommt es hauptsächlich auf den Veranstalter der Fortbildung an. Auch Fernstudiengänge können dazu gehören.

Eine WeGebAU geförderte Weiterbildung muss entweder zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Letzteres dürfte regelmäßig bei einem Fernstudium zutreffen. In der Praxis können Sie zu diesem Angebot ihren Arbeitgeber ansprechen. Wegen der notwendigen Freistellung wäre dieser Schritt so oder so notwendig. Die Arbeitsagentur für Arbeit und der Arbeitgeber teilen sich in diesem Modell übrigens die Kosten für die Umschulung.

 

Die WeGebAU steht besonders

  • gering qualifizierten,
  • älteren,
  • und teilweise berufsunfähigen Personen zur Verfügung.

 

Alternative Fördermöglichkeiten

Über die beiden näher ausgeführten Perspektiven bietet die Arbeitsagentur noch weitere Förderungsmöglichkeiten für ihre Umschulung. Das AufstiegsbAföG stellt einen teilweisen Kredit dar, es muss also Geld zurückgezahlt werden. Das Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendium sieht dagegen keine Rückzahlungspflicht vor. Darüber hinaus gibt es die Weiterbildungsprämie, das Programm Zukunftsstarter und den Weiterbildungscheck.

Die Bildungsprämie ist dabei besonders hervorzuheben. Es handelt sich hierbei um ein individuelles, berufsbezogenes Weiterbildungsangebot. Grundsätzlich ist dabei auch ein Studium denkbar. Ein beruflicher Kontext der Weiterbildung ist zwingend notwendig. Das kann auf ihre aktuell ausgeführte oder geplante Tätigkeit zutreffen. Die Bedingungen für die Förderung sind, dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Eltern- bzw. Pflegezeit befinden. Ihr Einkommen darf dabei nicht über 20.000 Euro liegen. Wie hoch ihr zu versteuerndes Einkommen im letzten Jahr war, können Sie in ihrem Steuerbescheid nachschlagen. 

 

Antrag auf Fördermittel in der Praxis

Besonders für einen Bildungsgutschein oder die Bildungsprämie sind entscheidend, wie Sie in der Praxis einen Antrag stellen und dieser auch erfolgreich bewilligt wird.

Für den Bildungsgutschein müssen Sie einen Termin bei der Arbeitsagentur vereinbaren. Bereiten Sie schon vor dem Termin eine gute Begründung vor, warum der Antrag bewilligt werden sollte. Stellen Sie sich zudem darauf ein, die Art ihrer Fortbildung zu erläutern, und bereiten entsprechende Daten vor. Insbesondere eine Einstellungszusage von einem potenziellen Arbeitgeber, der Sie nur unter Voraussetzung der Umschulung einstellt, ist ein hervorragendes Argument ihrerseits. Sollten Sie den Bildungsgutschein in Form eines amtlichen Bestätigungsschreibens bekommen, muss dieser innerhalb von drei Monaten durch Vorlage beim Bildungsträger eingelöst werden.

Die Bildungsprämie benötigt keinen Amtsgang aber trotzdem einen Termin in einer entsprechenden Beratungsstelle. Die Beratung ist kostenlos und es wird in einem kurzen Gespräch geklärt, in welchem Umfang die von ihnen angefragte Fortbildung förderungsfähig ist. Da die Prämie mit ihrem Einkommen zusammenhängt, benötigen Sie neben einem gültigen Personalausweis und einen Beschäftigungsbeleg auch einen Einkommensnachweis. Sofern Sie die Prämie erhalten, bekommen Sie noch vor Ort ein entsprechendes Dokument ausgehändigt.

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