Kann man als Fernstudierender sein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen?

Befindet sich der Arbeitsort ausschließlich zu Hause, so können sowohl Arbeitnehmer im Home Office als auch Selbstständige einen Teil der Wohnung als Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Selbstständige und Freiberufler geben die entsprechende Summe als Betriebsausgabe an, Angestellte können den jeweiligen Betrag unter dem Punkt Werbungskosten angeben. Auch Fernstudierende können bestimmte Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben und erhalten eine angemessene Steuerrückzahlung. Welche Kosten dies sind, erklären wir in diesem Artikel.   Ein Arbeitszimmer als Fernstudierender Ein…

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