
Studentische Hilfskraft im Fernstudium – ist das möglich?
Die Tätigkeit als studentische Hilfskraft bieten Studenten die Möglichkeit, erste berufliche Erfahrungen an einer universitären Einrichtung zu sammeln. Zugleich ermöglicht der Beruf einen ersten kleinen Verdienst, mit welchem sich das eigene Studium leichter finanzieren lässt. Standardmäßig werden Werks- bzw. Präsenzstudenten als studentische Hilfskraft eingesetzt. Äußert ein Fernstudent den Wunsch, als studentische Hilfskraft tätig zu werden, gelten für ihn ähnliche Zugangsvoraussetzungen für diesen Beruf.
Inhalt
Tätigkeit als Werkstudent
Die sogenannten Werkstudenten sind jene Studierende, welche zum Erhalt ihres Lebensunterhalts neben dem Studium arbeiten müssen. Das Ausmaß des Nebenjobs sind nicht vollkommen geregelt, sodass jeder Werkstudent nahezu individuell festlegen kann, wie viele Stunden er pro Woche neben seinem regulären Studium arbeitet. Neben Mini- und Midijob gilt auch eine kurzfristige Beschäftigung als Voraussetzung für den Status Werkstudent. Je nach Rechtslage ist zudem eine Kombination der verschiedenen Arbeitsmodelle möglich.
Während Präsenz- und Vollzeitstudenten mit ihrem Verdienst ihren Lebensunterhalt möglichst finanzieren, fallen bei Fernstudenten Kursgebühren an. Diese werden in der Regel mit beruflichen Tätigkeiten gedeckt. Werkstudenten unterliegen gewissen gesetzlichen Beschränkungen. Sie dürfen
- maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten
- nachts nur zwischen 23 und 6 Uhr arbeiten, wenn es sich um Nacht- und Wochenendarbeit handelt
- ausschließlich in den Semesterferien mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten
- nur bei einer beruflichen Tätigkeit mit Maximalausmaß von zwei Monaten mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten
Alle Werkstudenten, welche mehr als 26 Wochen im gesamten Jahr arbeiten, werden versicherungspflichtig. Hierbei müssen sie jedoch die Höchstgrenze von 20 Arbeitsstunden pro Woche überschreiten.
Tätigkeit als studentische Hilfskraft
Die Tätigkeit als studentische Hilfskraft steht nicht allen Interessenten offen. Um die begehrten Stellen zu bekommen, müssen Interessenten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen sie selbst ein Student sein bzw. gewesen sein. Personen ohne aktives bzw. abgeschlossenes Hochschulstudium können die Stelle als studentische Hilfskraft nicht antreten. Das Studium muss mindestens zwei Semester andauern und an einer Hochschule absolviert werden. Die Tätigkeit als studentische Hilfskraft findet direkt an der staatlichen Hochschule, welche die Position ausschreibt, statt. Die Anstellung findet immer an der Hochschule und nie in einem Unternehmen statt. Studentische Hilfskräfte treten in direkten Kontakt mit Studierenden und vermitteln wichtige Inhalte für das Studium oder einzelne Lehrveranstaltungen.
Die Tätigkeit kann sich in ihrem Umfang von Stelle zu Stelle etwas unterscheiden. Zentral jedoch arbeiten studentische Hilfskräfte im Bereich von Forschung und Lehre. Auch Dienstleistungen in der generellen wissenschaftlichen Verwaltung, Vorbereitung von Lehr- und Forschungsmaterialien sowie Dokumentationen fallen unter ihr Aufgabengebiet.
Fernstudent als studentische Hilfskraft?
Generell besteht die Möglichkeit für jeden Studenten, als studentische Hilfskraft und somit als Werkstudent zu arbeiten. Bezüglich Versicherung besteht entweder eine Mitversicherung bei den Eltern, eine eigene Privatversicherung oder die Zugehörigkeit zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Versicherung ermöglicht das sogenannte „Werkstudenten-Privileg.“ Mit diesem können Studierende als studentische Hilfskraft oder andere Berufe tätig werden. Auch Fernstudierende besitzen dieses Recht. Da sie generell bei einem Unternehmen angestellt werden können, erhalten Sie ebenso die Chance, an einer Universität oder einer anderen Hochschule einem Beruf nachzugehen.
Die rechtlichen Privilegien eines Werkstudenten gilt jedoch nur für Vollzeitstudierende im Präsenz- und Fernstudium. Teilzeitstudenten sind von der besonderen Rechtslage ausgenommen.
Aufgrund der Tatsache, dass Fernstudierende bei einem Vollzeitfernstudium oder Teilzeitfernstudium häufig einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten oder länger studieren, erfüllen sie die Voraussetzung für die Tätigkeit als studentische Hilfskraft. Dennoch obliegt es der jeweiligen Hochschule festzulegen, welche Art Studenten sie als studentische Hilfskraft zulassen. Viele Hochschulen bieten auch Teilzeitstudenten die Chance auf eine Position als studentische Hilfskraft. Dennoch suchen viele Hochschulen nur studentische Hilfskräfte, welche als ordentlicher Studierender an der jeweiligen Einrichtung tätig sind. Teilzeitstudierende oder Fernstudierende können eventuell den Status als ordentlicher Student nicht erreichen. Die Personalabteilung der Hochschule gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie den Status als ordentlicher Student erfüllen oder nicht.
Fernstudenten müssen jedoch darauf achten, ob sie Teilzeit- oder Werkstudent sind. Mit dem Status Werkstudent dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, zahlen zugleich nur in die Rentenversicherung ein. Jeder Job inklusive der Tätigkeit als studentische Hilfskraft wird in diesem Arbeitspensum zusammengefasst. Teilzeitstunden hingegen zahlen die vollen Sozialbeiträge, sind aber vom maximalen Arbeitspensum ausgenommen. Sie müssen zugleich ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, wenn sie als studentische Hilfskraft arbeiten oder eine andere weitere Anstellung annehmen.
Verdienst als studentische Hilfskraft
Studentische Hilfskräfte erhalten laut ihrem Vertrag eine Entlohnung. Diese wird jedoch nicht von der Hochschule, an welcher sie angestellt sind, ausgezahlt, sondern direkt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung ihres Bundeslandes. Je nach Bundesland können Sie mit einem Verdienst zwischen 8,50 und 11,00 Euro brutto je Stunde rechnen. Der jeweilige Lehrstuhl legt zugleich die Gesamtanzahl an Arbeitsstunden pro Woche fest, sodass der absolute Verdienst stark variiert. Für Fernstudenten kann die Anstellung als studentische Hilfskraft aus diesem Grund nicht ausreichen, um das Studium zu finanzieren. Die Tätigkeit sollte deshalb immer gut überlegt werden, wenn aktuell ein Fernstudium betrieben wird.
Weitere Informationen bezüglich Arbeit als Hilfsstudent oder generelles Arbeiten als Teilzeitstudent bietet Ihnen nebenbei-studieren.de.