Nach Exmatrikulation an Uni per Fernstudium weiter studieren?

Gründe für eine Exmatrikulation gibt es mehrere. Zum einen kann dies aus eigener Entscheidung passieren, um an einer Fernuniversität die Möglichkeit einer flexibleren Zeiteinteilung zu erhalten. Wer allerdings aus Gründen einer nicht bestandenen Prüfung von der Universität exmatrikuliert wird, wird sich wahrscheinlich fragen, ob ein Weiterstudieren per Fernkurs möglich ist.

In jedem Fall muss beim Wechsel von der Präsenzuniversität zur Fernuni einiges beachtet werden. Eine Abklärung, inwieweit die erbrachten Leistungen der Präsenzuni für den Fernstudiengang angerechnet werden können, sollte bereits vor Einschreibung des Fernstudiengangs passieren.

 

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Erbrachte Leistungen der Präsenzuni anrechnen lassen

Ob Prüfungen und Leistungen, die an einer Präsenzuniversität erbracht wurden, an einer Fernuniversität angerechnet werden, hängt von der Quantität und der Qualität der Leistungen ab. In manchen Fällen akzeptieren Fernunis die Leistungen und Kenntnisse aus früheren Weiterbildungen zur Anerkennung. Wer sich aus freien Stücken von der Präsenzuniversität exmatrikulieren lässt, reicht die erbrachten Leistungen per Antragsformular an der gewählten Fernuni ein, und kann so das bereits begonnene Studium an der Fernuni problemlos weiterführen. Die staatliche Fernuniversität Hagen beispielsweise stellt hierfür studiengangsspezifische Anrechnungsformulare online zur Verfügung, denen man beglaubigte Zeugniskopien oder andere Leistungsnachweise beilegen muss.

Auch eine nähere Beschreibung über Studieninhalte, beispielsweise bei abgelegten Modulen, müssen dann dem Anrechnungsantrag hinzugefügt werden, wenn die vorgelegten Zeugnisse keinen Rückschluss auf den Umfang oder den Inhalt der erbrachten Leistungen geben. Die Anrechnung von absolvierten Prüfungsleistungen einer anderen Universität erfolgt allerdings immer ohne Noten, da die Bewertungsregeln und die Notenskalen sich je nach Bildungsinstitut voneinander unterscheiden können. Die Gesamtnote des absolvierten Studiums an der Fernuni ergibt sich also aus jenen Prüfungsergebnissen, die ausschließlich an der Fernuniversität erbracht wurden.

 

Wann Leistungen nach Exmatrikulation nicht angerechnet werden

Schwieriger wird es mit dem Wechsel von der Präsenzuni zur Fernuni, wenn ein Studierender den Prüfungsanspruch verloren oder eine Prüfung nicht bestanden hat und deshalb von der Hochschule exmatrikuliert wurde. In diesem Fall kann dieser Prüfungsanspruch durch die Aufnahme eines Studiums an der Fernuni nicht ausgeglichen werden.

Eine Fernuni hilft also nicht dabei, einen nicht bestandenen Abschluss eines Studienfachs nachzuholen bzw. zu wiederholen. Auch Prüfungsleistungen aus einer Berufs- oder Schulausbildung kann man sich an der Fernuni nicht studiengangsspezifisch anrechnen lassen. In jedem Fall sollte man sich an der jeweiligen Fernuni über die Bestimmungen zur Anrechnung von Leistungen im Vorfeld informieren. Denn die Regelungen variieren von Fernuni zu Fernuni und von Bundesland zu Bundesland.

 

Möglichkeiten, sich trotz Exmatrikulationen den Studienabschluss an der Fernuni zu holen

Wer aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung von der Präsenzuni oder einer FH geflogen ist, und trotzdem alle vorangegangenen Prüfungsleistungen nicht umsonst gemacht haben möchte, könnte sich fachverwandte Studiengänge an der Fernuni ansehen. Denn beim Wechsel des Studienfaches ist eine Anrechnung von erbrachten Einzelleistungen meist kein Problem, vorausgesetzt, die vorgeschriebenen Prüfungen der neuen Studienrichtung ähneln oder gleichen jenen aus dem vorigen Studienfach. Auch durch die Einführung der Bachelor-Studiengänge ergeben sich neue Möglichkeiten. Ist man beispielsweise im Diplomstudium kurz vor dem Abschluss des Studiums exmatrikuliert worden, so kann man sich im Zuge des Wechsels auf die Fernuni in das Bachelorstudium einschreiben und sich sämtliche erbrachte Leistungen, die für das Bachelorstudium erforderlich sind, anrechnen lassen.

Auch ein Wechsel von einem FH-Studium auf ein Diplomstudium ist möglich, da in vielen Prüfungsordnungen ein Unterschied zwischen wissenschaftlichen und Fachhochschulen gemacht wird. Wer also an der FH durchgefallen ist, kann an der Fernuni mit einem Diplomstudiengang desselben Faches beginnen. Auch im umgekehrten Fall ist ein Wechsel möglich. Am Beispiel der FH Kiel besteht keine Einschränkung bei der Aufnahme für ein FH-Studium, wenn zuvor dasselbe Fach als Diplomstudium begonnen wurde.

 

Wann ein Wechsel zur Fernuni sinnvoll ist

Wer den ausgewählten Studiengang an einer Fernuniversität fortsetzen möchte, kann dies, falls die oben genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, meist problemlos tun und sich bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen. In jedem Fall sollte man sich aber vorab an der ausgesuchten Fernuni über die Anrechnungsbestimmungen informieren, da diese vom Bundesland und der Lehreinrichtung unterschiedlich ausfallen können sowie mit dem Exmatrikulationsgrund in Zusammenhang stehen. Die Fernuniversität in Hagen bietet dazu die Möglichkeit bereits vor Immatrikulation eine verbindliche Auskunft darüber einzuholen, ob Prüfungen und Leistungen anerkannt werden. Dadurch kann der Wechsel zum Fernkurs besser geplant werden, damit im Nachhinein keine unliebsamen Überraschungen wegen nicht anerkannten Leistungen entstehen.

Ein Wechsel von der Präsenzuni zur Fernuni ist jedenfalls immer dann sinnvoll, wenn private oder berufliche Umstände eine zeitliche Flexibilität im Studium erfordern oder man letztendlich trotz nicht geschaffter Abschlussprüfung an der Präsenzuni zu einem Hochschulabschluss gelangen möchte.

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