
Kostenloses Fernstudium (nicht nur) in Corona-Zeiten – so geht’s!
Das neuartige Corona-Virus hat die Welt fest im Griff. Aufgrund der Pandemie steht das öffentliche Leben in vielen Ländern und so auch in Deutschland weitgehend still – das betrifft auch Schulen, Universitäten, Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sich auch in Zeiten von Covid-19 nicht weiterbilden und die Weichen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft stellen können: Fernstudiengänge machen es möglich! Das Studieren von Zuhause aus erfreut sich aktuell besonders großer Beliebtheit, denn es findet kontaktlos und ohne Einschränkungen am heimischen PC statt.
Besser als mit einem Fernlehrgang können Sie die Zeit der Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren nicht nutzen. Das wissen auch die Fernuniversitäten und bieten während der Corona-Zeit zum Teil kostenlose Studiengänge für bestimmte Personengruppen an.
Inhalt
Wo gibt es die Möglichkeit zum kostenlosen Fernstudium?
Aufgrund der Corona-Pandemie befinden sich im Frühjahr 2020 viele Menschen aus unterschiedlichsten Berufsbereichen in Kurzarbeit. Auf diese Weise wollen Unternehmen sich an die momentane veränderte Situation anpassen und Entlassungen vermeiden. Kurzarbeiter erhalten meist 60 % ihres regulären Einkommens und haben entsprechend mehr Zeit zur Verfügung, da sie sich nur zu reduzierten Zeiten (etwa jeden zweiten Tag oder jeder zweite Woche) an ihrer Arbeitsstätte einfinden müssen.
Ein Fernstudium bietet sich daher für Kurzarbeiter an: Mit einer persönlichen oder fachlichen Weiterbildung können sie während der verringerten Arbeitszeiten etwas für ihre Bildung tun und sich so unter Umständen für eine höhere Position oder einen neuen Berufsbereich qualifizieren.
Was ist das Angebot für Kurzarbeiter bei der IUBH?
Die IUBH hat für alle Kurzarbeiter, deren Arbeitsausfall aufgrund von Covid-19 mehr als 50 % beträgt, ein besonderes Angebot ins Leben gerufen: Bis zu sechs Monate können Betroffene kostenlos an der Fernuniversität studieren. Zur Auswahl stehen in diesem Zusammenhang ungefähr 100 Bachelor- beziehungsweise Masterstudiengänge aus den unterschiedlichsten Bereichen. Von IT und Technik über Gesundheit und Soziales bis hin zu Management und Wirtschaft können Interessenten genau die Fachrichtung wählen, die ihnen zusagt. Alle verfügbaren Studiengänge können vollständig online absolviert werden: So ist trotz Corona ein effizientes Weiterbilden problemlos möglich.
Nach Ablauf der kostenlosen sechs Monate können Sie sich entscheiden, ob Sie das gewählte Studium weiterführen oder einfach auslaufen lassen, denn es gibt für diesen Zeitraum keinerlei Vertragsbindung. Während der Kurzarbeitsphase absolvierte Kurse können Sie sich darüber hinaus anrechnen lassen, wenn Sie den Fernlehrgang zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.
Kurzarbeiter: Kostenerstattung für das Fernstudium?
Für Kurzarbeiter besteht während der Corona-Pandemie grundsätzlich die Möglichkeit, sich die Kosten für eine Weiterbildung auf dem Fernweg erstatten zu lassen. So können Sie auch an einem ausgewählten Lehrgang an einer anderen Fernuniversität teilzunehmen, der nicht wie bei der IUBH kostenlos angeboten wird. Der Staat übernimmt die Kursgebühren für eine Fortbildung im Internet unter bestimmten Voraussetzungen für Angestellte, die aktuell aufgrund von Corona in Kurzarbeit sind:
- Die Fortbildung muss in Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen und Kenntnisse vermitteln, die für den Beruf nützlich sind, aber im Rahmen etwa von internen Weiterbildungen nicht behandelt werden.
- Die jeweilige Berufsausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
- In den vergangenen vier Jahren wurde keine staatliche Förderung für eine Weiterbildung oder Umschulung bezogen.
- Die Fortbildung wird außerhalb des Betriebs (in diesem Fall also daheim) absolviert und nimmt mehr als 160 Stunden in Anspruch.
- Sowohl der Bildungsträger als auch das ausgewählte Fernstudium sind anerkannt und somit förderungsberechtigt.
Um eine derartige Förderung für ein Fernstudium während der Kurzarbeit zu erhalten, wenden Sie sich an die zuständige Behörde (in den meisten Fällen ist dies die Bundesagentur für Arbeit). Hier können Sie bei entsprechender Eignung und Erfüllen aller Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten, der bescheinigt, dass die Behörde die Kosten für das Fernstudium übernimmt.
Anschließend suchen Sie sich einen zugelassenen Bildungsträger und können sich für den gewünschten Lehrgang einschreiben. Bedenken Sie aber bitte, dass aufgrund der aktuellen Situation die Terminvergabe bei der Arbeitsagentur nur eingeschränkt stattfinden kann.
Sicher, modern und effektiv: Warum boomen Online-Studiengänge?
Nicht jede Fernuniversität hat ein kostenloses Angebot für Kurzarbeiter im Programm. Dennoch kann es sich durchaus auch lohnen, sich an einer anderen Institution als der IUBH für einen gewünschten Lehrgang einzuschreiben. In Zeiten von Corona ist eine Weiterbildung auf dem Fernweg die sicherste und praktischste Möglichkeit, sich fortzubilden. Viele Anbieter führen ihre Lernveranstaltungen ohnehin bereits zu 100 % online durch, sodass ausschließlich virtueller Kontakt stattfindet. Das Risiko einer Ansteckung mit dem gefährlichen Corona-Virus ist bei einem Fernstudium so auf ein Minimum reduziert.
Diejenigen Institutionen, die bei bestimmten Studiengängen auf Präsenzveranstaltungen setzen, verzichten unter den momentanen Umständen auf die Anwesenheitspflicht. Auch hier werden bis auf weiteres alle Lehrveranstaltungen ausschließlich online abgehalten – so zum Beispiel in Form von Videokonferenzen, während denen die Anwesenheit und Teilnahme der Studierenden überprüft werden kann.
Wie sehen die veränderten Bedingungen in Corona-Zeiten aus?
In vielen Fällen werden auch bei gängigen Fernuniversitäten die Abschlussprüfungen zahlreicher Lehrgänge vor Ort abgenommen. Auch dies ist aktuell aufgrund von Covid-19 nicht möglich. Aus diesem Grund haben Anbieter wie etwa die Euro-FH, das ILS und die SGD auf Online-Prüfungen umgestellt. Mithilfe von Video-Überwachungen während der Prüfungsdauer wird sichergestellt, dass keinerlei Betrugsversuche unternommen werden können. Für manche Fernunis bedeuteten diese veränderten Regelungen zunächst zusätzliche Arbeit: Meist konnte aber binnen weniger Tage auf einen reinen Online-Betrieb umgestellt werden, ohne dass der bereits herrschende Studienbetrieb beeinträchtigt wurde.
Nahezu alle Online-Universitäten konnten den Betrieb auch in Corona-Zeiten uneingeschränkt aufrechterhalten – ganz im Gegensatz zu klassischen Bildungseinrichtungen, die bereits im März 2020 vorübergehend schließen mussten.
Flexible Kursteilnahme und Prüfungen: Ist das möglich?
Viele Fernuniversitäten haben nicht nur ihren Unterrichtsstil, sondern auch ihr Angebot an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Normalerweise binden sich Teilnehmer an einem Online-Studiengang für einen gewissen Zeitraum vertraglich an den gewählten Anbieter und Lehrgang. Da aber nicht absehbar ist, wann die Kurzarbeit endet und die aktuell Daheimgebliebenen wieder ihrer regulären Tätigkeit nachgehen können, stellen manche Institutionen spezielle Qualifizierungen bereit, die jederzeit begonnen und auch wieder flexibel beendet werden können.
So lässt sich das ausgewählte Fernstudium an die sich stetig verändernden Umstände anpassen, und Sie müssen nicht befürchten, dass Sie mit Wiederaufnahme Ihres Arbeitsalltags finanziell an ein Fernstudium gebunden bleiben. Darüber hinaus können bei vielen Anbietern rund um die Uhr Prüfungen absolviert werden. Auch individuelle Pausen, Verkürzungen oder Verlängerungen der Kurs können in vielen Fällen gewährt werden. Auf diese Weise gewähren die Fernuniversitäten ihren Nutzern ein Höchstmaß an Flexibilität.
Gibt es Rabatte und Aktionen im Bereich Fernstudium?
Um das Fernstudium während der Corona-Beschränkungen noch attraktiver zu machen, bieten viele Institutionen in diesem Bereich aktuell Rabattaktionen an, mit denen Sie Kosten für Ihren Fernlehrgang sparen können. So werden nicht selten Ersparnisse von 10 oder 20 % auf die Kursgebühren gewährt, die während der Dauer der Kurzarbeit und vergleichbarer coronabedingter Einschränkungen gelten. Besondere Bedingungen etwa bezüglich eventueller Ratenzahlungen können ebenfalls in vielen Fällen geltend gemacht werden.
Wenn Sie sich unsicher über die aktuellen Bedingungen, Angebote und Regulierungen sind, können Sie sich per E-Mail oder Telefon an die Fernuniversität Ihrer Wahl wenden: Die kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Viele relevante Informationen finden Sie aber auch bereits auf der Webseite des Anbieters, die ebenfalls an die derzeitige Situation angepasst wurden.
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