
Ist ein Fernstudium eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
Solange Sie einem Beruf nachgehen, müssen Sie in der Regel Ihren Arbeitgeber fragen, wenn Sie daneben noch eine zweite Tätigkeit aufnehmen wollen, es sei denn, eine Betriebsvereinbarung regelt etwas anderes. Die grundsätzlicheUntersagung einer Nebentätigkeit ist jedoch unzulässig.
Ihr Chef kann die Genehmigung für den Nebenjob allerdings verweigern, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass dadurch Ihre dienstlichen Pflichten in Ihrem Hauptjob zu kurz kommen. Auch wenn Sie Ihren Nebenjob in direkter Konkurrenz zum Geschäft Ihres Hauptarbeitgebers ausüben, darf Ihr Chef Nein sagen. Planen Sie z.B. als Architekt Häuser, dann dürfen Sie in Ihrem Nebenjob nicht Häuser für ein anderes Unternehmen planen.
Falls Sie in einem öffentlichen Beamtenverhältnis stehen, kann Ihr öffentlicher Arbeitgeber die Genehmigung einer Nebentätigkeit sogar davon abhängig machen, dass damit maximal nur ein bestimmter Geldbetrag verdient werden darf. Das wird damit begründet, dass der öffentliche Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Beamten ausreichend zu alimentieren. Dann darf er umgekehrt auch erwarten, dass Sie Ihre Arbeitskraft vorrangig für ihn einsetzen. Bei zu hohen Nebeneinkünften wird vermutet, dass Sie dieser Pflicht nicht ausreichend nachkommen können.
Handelt es sich bei einem Fernstudium überhaupt um eine Nebentätigkeit, die Ihren Arbeitgeber etwas angeht?
Arbeitsrechtlich ist ein Fernstudium keine anzeigepflichtige Nebentätigkeit. Sie verdienen dabei ja nichts, sondern müssen meist sogar etwas bezahlen. Je nachdem, was Sie da lernen, profitiert vielleicht sogar Ihr Arbeitgeber von Ihrem Lerneifer. Allerdings scheint es zu der Frage “Ist ein Fernstudium eine Nebentätigkeit?” noch keine höchstrichterlichen Urteile zu geben.
Eine Anzeigepflicht könnte höchstens dann gegeben sein, wenn in dem für Ihre Firma geltenden Tarifvertrag geregelt sein sollte, dass für ein Fernstudium neben dem Job eine Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen ist. Also vorsichtshalber mal im Tarifvertrag nachschauen!
Allerdings bekommt Ihr Arbeitgeber natürlich Wind von Ihrem Fernstudium, falls Sie ihn um eine Arbeitsbescheinigung bitten müssen, weil das Fernschul-Institut von ihnen den Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung als Studienvoraussetzung verlangt! Sollte Ihr Fernstudium viele Präsenzphasen erfordern, dann wird sich Ihr Arbeitgeber möglicherweise fragen, warum Sie so oft Kurzurlaub beantragen. In einem vertrauensvoll gestalteten Arbeitsverhältnis ist es daher nicht verkehrt, wenn Sie Ihren Chef gelegentlich freiwillig über Ihr Fernstudium informieren.
Falls Sie wegen Ihres Fernstudiums neben der Arbeit nicht genug Schlaf bekommen, kann es sein, dass Ihre Arbeitsleistungen unter der ständigen Müdigkeit leiden. Das könnte eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber rechtfertigen. Unerheblich ist aber, woher Ihre ständige Müdigkeit rührt. Es könnte ja auch sein, dass Sie an einer Krankheit leiden, einen Familienangehörigen pflegen müssen oder durch Ihre Kleinkinder am Schlafen gehindert sind.