
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Fernstudium am ILS oder SGD erfüllen?
Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um am ILS oder am SGD studieren zu können, unterscheiden sich je nach Ausbildungsgang sehr stark. Grundsätzlich bieten beide Fernschulen nämlich nicht nur Fernstudiengänge, sondern auch verschiedene Weiterbildungskurse und schulische Ausbildungsgänge an. Daher hängt es von der Art des Kurses bzw. Ausbildungsgangs ab, den Sie an der Fernschule besuchen möchten, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen oder nicht. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für welche Kurse an den Fernschulen ILS und SGD erfüllen müssen.
Inhalt
Kosten der Fernkurse
Da sowohl ILS, als auch SGD privat finanzierte Fernschulen sind, müssen Sie bei allen Ausbildungsgängen und Weiterbildungskursen mit Gebühren rechnen. Für Studiengänge können neben dem Semesterbeitrag auch Studiengebühren fällig werden. Die Kosten spielen daher eine große Rolle und eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Teilnahme ist bei allen Kursen, Weiterbildungs- und Studiengängen, dass Sie sich diese finanzieren können. Das gilt auch für die Kurse zum Nachholen von Schulabschlüssen. Falls Sie sich überlegen, einen Kurs am ILS oder SGD zu belegen, sollten Sie also in jedem Fall die finanziellen Mittel dazu aufbringen können oder die Kosten dafür vom Arbeitgeber oder einer anderen Stelle finanziert bekommen.
Voraussetzungen für Fernstudiengänge
Um sich in einem Fernstudiengang am ILS oder SGD einschreiben zu können, müssen Sie die entsprechenden Eingangsvoraussetzungen erfüllen. Diese können sich von Studiengang zu Studiengang leicht voneinander unterscheiden, entsprechen aber den Anforderungen, die Sie auch erfüllen müssen, um sich in einem Präsenzstudiengang an einer deutschen Universität einzuschreiben. Grundsätzlich ist das Abitur eine Voraussetzung für die Aufnahme jedes Studiengangs. Dieses kann für die meisten Studiengänge allerdings ersetzt werden durch:
- eine deutsche oder ausländische (Fach-)Hochschulreife,
- einen Meistergrad, Fachwirt, Fachkaufmann/frau, Techniker oder Betriebswirt in einem Ausbildungsberuf oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Bereich des Studiengangs.
Abgeschlossene berufliche Weiterbildungen können Sie sich bei einem Studium im entsprechenden Tätigkeitsfeld zusätzlich anrechnen lassen. Um sich in einem Masterstudiengang einschreiben zu können, müssen Sie zusätzlich:
- den Bachelorstudiengang, auf dem der Masterstudiengang aufbaut abgeschlossen haben,
- einen vergleichbaren Bachelorstudiengang an einer anderen Universität oder Fernhochschule abgeschlossen haben oder
- einen artverwandten Bachelorstudiengang an der gleichen oder einer anderen Universität oder Fernhochschule abgeschlossen haben, der eine bestimmte Mindestmenge von Anteilen des eigentlich zu Grunde gelegten Bachelorstudiengangs enthält.
Die notwendige Mindestmenge an gleichen Studienanteilen kann von Masterstudiengang zu Masterstudiengang variieren. Falls Sie Interesse an einem Masterstudiengang in einem artverwandten Feld haben, wird Ihr Fall aber sowieso individuell betrachtet. Eine Bewerbung könnte sich daher lohnen.
Hinzu kommen bei einigen Studiengängen sowohl im Bachelor als auch im Master sprachliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um zugelassen werden zu können. Im Zweifelsfall sind an beiden Fernhochschulen außerdem Eingangstests möglich.
Voraussetzungen für Weiterbildungskurse
Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um einen der zahlreichen Weiterbildungskurse am ILS oder SGD besuchen zu können, variieren je nach Kurs sehr stark, da beide Fernhochschulen Weiterbildungskurse in ganz unterschiedlichen Bereichen anbieten. Für die meisten sprachlichen, persönlichkeitsbildenden und allgemeinbildenden Weiterbildungskurse müssen Sie keinerlei Voraussetzungen erfüllen. Kaufmännische Lehrgänge und Fachlehrgänge, sowie Techniker und Meisterlehrgänge erfordern dagegen einen vorhandenen Berufsabschluss im entsprechenden Tätigkeitsfeld.
Dazu werden alle abgeschlossenen Berufsausbildungen gezählt. Für bestimmte Kurse müssen Sie außerdem zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Das können sein:
- sprachliche bzw. fremdsprachliche Kenntnisse,
- eine Tätigkeit in einem bestimmten Arbeitsfeld oder Beruf oder
- zeitliche Berufserfahrung.
Voraussetzungen für schulische Ausbildungsgänge
Prinzipiell besteht sowohl am ILS, als auch am SGD die Möglichkeit, sämtliche Schulabschlüsse nachzuholen. Sie können dort neben dem allgemeinbildenden Abitur auch die Fachhochschulreife, den Realschulabschluss und sogar den Hauptschulabschluss erwerben. Selbst wenn Sie bisher also keinen Schulabschluss haben, ist die Ausbildung am ILS und/oder SGD möglich. Um an einer der Fernschulen einen Hauptschulabschluss nachzuholen, müssen Sie keine Abschlüsse als Voraussetzung nachweisen. Allerdings besteht, wie zum Erwerb der anderen Schulabschlüsse auch, die Voraussetzung, dass Sie die Schulpflicht bereits hinter sich gelassen haben und volljährig sind. Die anderen Schulabschlüsse setzen zusätzlich dazu den jeweils niedrigeren Schulabschluss voraus.
Das Abitur können Sie am ILS und am SGD wie das Fachabitur auch mit einem Realschulabschluss erwerben. Die Abschlüsse qualifizieren Sie nicht nur für Ausbildungs- und Studiengänge an Fernschulen, sondern auch an allen anderen deutschen Ausbildungsstätten.