Zulassung: Definition

Der Wunsch nach Weiterbildung oder gar nach einem akademischen Abschluss ist bei vielen Menschen groß. Auf diese Nachfrage haben sich die Bildungsanbieter eingestellt und bieten eine Vielzahl an Kursen und Studiengängen an, die auch im Rahmen eines Fernstudiums von zu Hause und nebenberuflich durchgeführt werden können. Doch bevor das Fernstudium aufgenommen werden kann, müssen zuerst einmal die formalen Voraussetzungen erfüllt sein. Andernfalls erfolgt keine Zulassung zum Fernstudium.

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Zulassung zum Fernstudium an einer Fernhochschule

Für einen akademischen Studiengang im Fernstudium ist ebenso wie für einen Studiengang an einer Präsenzuniversität die allgemeine Hochschulreife erforderlich. An einer Fernfachhochschule reicht bereits auch schon die allgemeine Fachhochschulreife aus. Neben der allgemeinen Hochschulreife beziehungsweise Fachhochschulreife gibt es zudem noch die Möglichkeit mit einer fachgebundenen Hochschulreife beziehungsweise Fachhochschulreife ein Studium zu beginnen. Diese erlauben nur eine Zulassung zu bestimmten Studiengängen, die dann auf dem Reifezeugnis vermerkt sind.
Eine weitere Form der Zulassung zu einer Fernhochschule ist der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Wer eine anerkannte Fortbildungsprüfung abgelegt hat, kann damit in einigen Bundesländern an der Hochschule studieren. Ebenso können dies Menschen mit einer beruflichen Ausbildung und mehr als zwei Jahren Berufserfahrung, wenn sie die Eingangsprüfung der Hochschule bestehen. Auch bei Fernhochschulen ist diese Regelung aktiv und eine entsprechende Möglichkeit des Studiums über den dritten Bildungsweg ist gegeben.
 


 

Zulassung zum Fernstudium an einer Fernschule

Für ein Fernstudium an einer Fernschule für eine nicht-akademische Ausbildung oder für eine Fortbildung wird keine Hochschulreife oder Fachhochschulreife verlangt. Dennoch existieren auch hier Zulassungsvoraussetzungen, beispielsweise für IHK-Lehrgänge. Diese Lehrgänge schließen mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab, welche nur bestimmte Personen zu den Prüfungen zulässt. Oftmals müssen die Teilnehmer über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie über ausreichend Berufspraxis verfügen.
Auch die Vorlage eines bestimmten Schulabschlusses für eine Fortbildung ist eine Form der Zulassung für Fortbildungen. Des Weiteren können bei Fortbildungen, welche auf anderen Fortbildungen aufbauen, als Zulassung verlangt werden, dass die Teilnahmebescheinigungen der Aufbaulehrgänge vorliegen. Dies ist beispielsweise bei der Fortbildung zum Meister der Fall, hier wird in der Regel der AdA-Schein, die Ausbildungseignungsprüfung, verlangt.

Zulassung und Empfehlung

Neben Zulassungen zu einem Fernstudium existieren zu vielen Fortbildungen und Studiengängen auch Empfehlungen. Diese können sehr unspezifisch sein, wie beispielsweise „gute Englischkenntnisse“ oder aber einfach nur ein „Interesse an Zusammenarbeit mit Menschen“. Je schwammiger die Empfehlungen aufgeführt werden, desto schwieriger ist es für die interessierten Personen sich an diesen Empfehlungen zu orientieren. In der Regel stellen die schwammig formulierten Empfehlungen auch keine große Hürde für den Studierenden dar. Wenn beispielsweise nur die grobe Empfehlung „Englischkenntnisse“ notiert ist, dann wird nicht der komplette Lehrgang in Englisch geführt, sondern es tauchen einige wenige englische Begriffe auf.

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