IHK: Definition
In Deutschland gehören alle Unternehmen in der Wirtschaft einer berufsständischen Körperschaft des öffentlichen Rechts an. Im Falle der Unternehmen und der Gewerbetreibenden ist dies die Industrie- und Handelskammer, kurz IHK. Diese wiederum sind aufgeteilt in einzelne regionale Niederlassungen, die sich um die Belange der Unternehmen in dieser Region kümmern. Dazu gehört als eine sehr wichtige Funktion auch die Durchführung von Abschlussprüfungen nach Aus-, Fort- und Weiterbildungen. Diese werden mit einem IHK-Abschluss versehen, welcher in der heimischen Industrie und darüber hinaus sehr gut angesehen ist.
Inhalt
Mögliche Abschlüsse bei der IHK
Das Spektrum der Abschlüsse bei der IHK ist sehr umfangreich und im Detail hier nicht darzustellen. Die möglichen Abschlüsse kommen entsprechend der Aufgabe der IHK aus allen möglichen Berufsfeldern, wie zum Beispiel der Betriebswirtschaftslehre, den kaufmännischen Berufen, der Tourismusbranche, der Elektrotechnik und dem Maschinenbau sowie aus der EDV und der Informatik.
Voraussetzung für einen Abschluss der IHK
Zum Erreichen eines IHK-Abschlusses in einem ausgewählten Beruf muss zuallererst die Voraussetzung gegeben sein, überhaupt diese Fortbildung oder Ausbildung antreten zu können. Die Art der Ausbildung ist dabei auf unterschiedliche Art und Weise möglich, ist dabei auch abhängig von der Art des Abschlusses. Somit gibt es hierbei neben der klassischen dualen Ausbildung mit Arbeitsstätte und Berufsschule auch die Möglichkeit der schulischen Ausbildung oder im Rahmen eines Fernstudiums an einer Fernschule.
Jede Ausbildung hat seine eigenen Zulassungsvoraussetzungen oder hält Empfehlungen bereit, für wen diese Art der Ausbildungen gedacht ist und wer weniger geeignet ist. Gerade höherwertige Fortbildungen bauen dabei auf schon erworbene Abschlüsse auf, die zuerst einmal gemacht werden müssen. Für genauere Informationen empfiehlt sich eine spezifische Informationssuche im Internet zum jeweiligen IHK-Abschluss.
Ist schließlich der Lehrgang oder die Ausbildung ausgewählt und es kann teilgenommen werden, muss diese auch erfolgreich abgeschlossen werden. Nach Beendigung des Lehrgangs wird für den Erwerb des Abschlusses eine entsprechende Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Dabei wird geprüft, inwieweit die gelernten Inhalte abgerufen werden können.
Per Fernstudium zum Abschluss der IHK
Wie bereits erwähnt ist für den Erwerb eines IHK-Abschlusses kein direkter Besuch einer Fortbildungsveranstaltung Pflicht. Die entsprechenden Fort- und Weiterbildungen können in vielen Fällen auch im Rahmen eines Fernstudiums absolviert werden. Sogar komplette Ausbildungen können heute zum großen Teil im Selbststudium absolviert werden. Je nach Art der Ausbildung beziehungsweise Weiterbildung sind gewisse Präsenzveranstaltungen natürlich nach wie vor notwendig, damit auch praxisrelevante Inhalte vermittelt werden können.
Zur Aufnahme eines Fernstudiums an einer Fernschule mit zertifizierten Fortbildungen mit IHK-Abschlüssen sollten im Vorfeld alle notwendigen Informationen zusammengetragen werden. Wie viele Stunden nimmt die Weiterbildung ungefähr Woche ein, wie lange dauert die Maßnahme insgesamt und gibt es auch Pausen zwischendurch. Auch die Frage der Finanzierung beziehungsweise der staatlichen Förderung sollte vorher geklärt werden.