Fernstudium und BAföG
Immer mehr Studienabschlüsse und Qualifikationen werden per Fernstudium absolviert. Das Fernstudium wird nicht nur berufsbegleitend genutzt, auch eine Vielzahl an Vollzeit-Studenten belegen Kurse an Fernhochschulen. Wer sein Fernstudium nicht berufsbegleitend absolviert, für den stellt sich natürlich die wichtige Frage zur Finanzierung des Studiums.
Inhalt
BAföG im Studium
Für eine Vielzahl an Studenten in Präsenzstudiengängen ist ein wichtiger Teil der Finanzierung des Studiums das sogenannte BAföG. Diese Abkürzung steht für das Berufsausbildungsförderungsgesetz, welches eine staatliche Unterstützung für Studenten und auch für Schüler regelt. In den Genuss dieser Förderung kommen prinzipiell alle Besucher von Hochschulen, Akademien und Fachschulen sowie weiteren Schulen, wenn dies im Rahmen der ersten Berufsausbildung erfolgt. Des Weiteren muss eine erkennbare Leistungsbereitschaft des Studenten erkennbar sein. So erfolgt beispielsweise im 5. Semester eine Überprüfung, ob der Student den normalen Leistungsstand des 4. Semesters erreicht hat. Ist dies nicht der Fall, dann wird der Anspruch auf eine weitere Förderung verweigert.
Die Höhe des BAföG
Die prinzipielle Förderungsmöglichkeit zur ersten Berufsausbildung von Seiten des Staates wird natürlich eingeschränkt. Nicht jeder Student und Schüler erhält auch Leistungen, denn die Höhe von dieser Leistung ist abhängig vom finanziellen Einkommen des Studenten, seines Ehepartners und im Regelfall auch von dem seiner Eltern. Doch nicht nur das Einkommen der Familie ist für den Anspruch relevant, auch das vorhandene Vermögen fließt mit ein. Damit soll sichergestellt werden, dass für eine berufliche Erstausbildung erst das gesparte Vermögen der Familie in Anspruch genommen wird, bevor der Staat in die Förderung eingreift.
BAföG für das Fernstudium
Prinzipiell ist nach den oben genannten Ausführungen auch eine Förderung gemäß BAföG bei einem Fernstudium möglich, wenn der Student die Anforderungen erfüllt. Hier muss dann deutlich gesagt werden, dass eine Vielzahl der Fernstudenten die Anforderungen nicht erfüllen. Oftmals handelt es sich bei Fernstudenten um Menschen mit einer abgeschlossenen ersten Berufsausbildung. Zudem fangen viele dieser Studenten ihr Fernstudium auch erst nach Erreichen des 30. Lebensjahres an. Ebenfalls wurde bereits die Tatsache angesprochen, dass viele Fernstudenten berufsbegleitend studieren. Dann allerdings ist auch der Bedarf einer Förderung nicht zwingend.
Alternativ für nicht-akademische Weiterbildungen bleibt allerdings das Meister-BAföG, welches im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregelt ist. Diese Förderungen bieten sich für Menschen mit einer beruflichen Erstausbildung an, die nun unterhalb der akademischen Ebene eine Fortbildung durchführen wollen. Davon ist auch das Fernstudium nicht ausgenommen.
Hallo,
ein kleiner Hinweis zum diesem tollen Beitrag. Das “Meister-Bafög” wurde in der Zwischenzeit umbenannt und wird jetzt “Aufstiegs-Bafög” bezeichnet. Auch die Website hat sich geändert zu http://www.aufstiegs-bafoeg.de
LG
Michael