Die Kosten eines Fernstudiums von der Steuer absetzen: Schritt für Schritt erklärt

Viele Interessenten für Fernstudiengänge stellen sich die Frage, ob ein Fernlehrgang die richtige Wahl ist und wenn ja, ob sich die Kosten dafür eventuell von der Steuer absetzen lassen. Wenn es im Beruf nicht weitergeht oder der eigene Horizont im Hinblick auf die berufliche Laufbahn erweitert werden soll, gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Ein Fernstudium ist eine sinnvolle Option für alle, die zwar berufstätig sind, sich aber eigenständig weiterbilden möchten.

Alternativ kommt ein Fernlehrgang auch für alle diejenigen infrage, die sich daheim um die Familie kümmern müssen, sich aber gleichzeitig durch eine entsprechende Qualifikation auf den Wiedereinstieg in den Beruf vorbereiten möchten. Da ein Fernstudium mit teils hohen Kosten verbunden ist, gibt es nicht nur bei den Studiengängen selbst, sondern auch bei den Finanzierungsmöglichkeiten zahlreiche Möglichkeiten. Darüber hinaus lassen sich viele Kosten, die bei einem Fernlehrgang anfallen, von der Steuer absetzen, wodurch sich die finanzielle Belastung im Nachhinein deutlich verringern lassen kann.

 

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Kann das Fernstudium von der Steuer abgesetzt werden?

Die Antwort auf diese Frage lautet: ja! Der Grund dafür ist eigentlich ganz simpel und einleuchtend: Der Staat hat ein Interesse daran, dass möglichst viele Menschen in Lohn und Brot stehen und ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Damit es möglich ist, die Kosten für einen Fernlehrgang abzusetzen, muss dieser über eine staatliche Anerkennung verfügen. Darüber hinaus muss es sich um einen Studiengang handeln, der die Chancen auf eine Anstellung oder eine weiterführende berufliche Tätigkeit auf realistische Weise erhöht.

Wenn Sie einen Fernkurs „kreatives Häkeln“ belegen, stehen die Chancen gering, dass das Finanzamt Ihnen die Kosten dafür erstattet. Wer sich nicht sicher ist, ob ein Absetzen möglich ist, kann den Anbieter für die Weiterbildung direkt danach fragen.

 

Werbungskosten oder Sonderkosten?

Es gibt zwei verschiedene Varianten der Veranlagung, was die Kosten für ein Fernstudium anbetrifft. Welche für Sie infrage kommt, hängt davon ab, ob Sie bereits eine Ausbildung absolviert haben oder ob es sich bei dem Fernkurs um die Erstausbildung handelt. Wer schon über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, kann seinen Fernlehrgang als Werbungskosten veranschlagen. Ist noch keine bisherige Berufsausbildung vorhanden, fällt ein Fernstudiengang stattdessen unter Sonderkosten. Werbungskosten können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, denn es gibt in dieser Kategorie nach oben kein Limit.

Handelt es sich dagegen um Sonderkosten, sind diese vom Gesetzgeber auf maximal 6000 Euro beschränkt.

 

Fernstudiengang als Sonderkosten absetzen

Studienkosten können nur dann als Sonderausgaben veranlagt werden, wenn Sie den Fernlehrgang in Eigenregie absolvieren. Hat etwa Ihr Arbeitgeber veranlasst, dass Sie berufsbegleitend an einem Fernkurs teilnehmen, fallen die Kosten nicht mehr in den Bereich der Sonderkosten, sondern müssen als Werbungskosten angegeben werden. Sonderausgaben verhalten sich in der Steuererklärung anders als Werbungskosten: So können sie beispielsweise nicht in das nächste Jahr verschoben und dann erst steuerlich geltend gemacht werden.

Dies ist dann von Bedeutung, wenn Ihr Jahreseinkommen unterhalb der Steuerfreiheitsgrenze von aktuell 8820 Euro liegt. Um Sonderkosten von der Steuer abzusetzen, müssen Sie nämlich steuerpflichtig sein. Ein Absetzen von Sonderkosten für nicht steuerpflichtige Personen ist aktuell nicht möglich.

 

Kosten für Fernweiterbildung als Werbungskosten absetzen

In die Kategorie Werbungskosten fallen unter anderem Ausgaben für aufbauende Fortbildungen und Studiengänge. Haben Sie beispielsweise den Bachelor gemacht und möchten nun einen passenden Master-Studiengang auf dem Fernweg absolvieren, ist das Absetzen in voller Höhe möglich. Das gilt auch für Fernlehrgänge, die auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufbauen. Sind Sie berufstätig, können Sie Ihren Arbeitgeber bitten, Ihnen zu bescheinigen, dass der Fernlehrgang wichtig für Ihre berufliche Laufbahn ist: Auch dann fallen die Ausgaben dafür in den Bereich der Werbungskosten.

Ein Vorteil von Werbungskosten ist der sogennante Verlustvortrag: Auch wenn Sie aktuell nicht steuerpflichtig sind, können Sie dem Finanzamt die entstehenden Ausgaben mitteilen. Diese werden gesammelt und im ersten Jahr, in dem Sie Steuern zahlen müssen, mit diesen verrechnet.

 

Welche Kosten können genau abgesetzt werden?

Grundsätzlich können alle Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Fernlehrgang anfallen. Dabei kann es sich um folgende Kosten handeln:

  • Semesterbeiträge / Studiengebühren
  • Fahrtkosten (bei Präsenzveranstaltungen)
  • Fachliteratur
  • Arbeits- und Lernmittel
  • Technische Geräte
  • Telefon / Internet
  • Zinsen für Studienkredit
  • Arbeitszimmer zuhause

 

Abhängig vom gewählten Fernstudiengang und Ihrer individuellen Situation können selbstverständlich immer nur die Punkte in der Steuererklärung geltend gemacht werden, die auch wirklich auf Sie zutreffen. So können Fahrt- und Reisekosten nur dann abgesetzt werden, wenn der Studiengang etwa Präsenzveranstaltungen enthält und die Teilnahme an diesen für das erfolgreiche Absolvieren der Weiterbildung zwingend erforderlich ist. Benötigen Sie einen Computer, einen Drucker oder ein anderweitiges technisches Gerät, um in vollem Umfang am ausgewählten Fernlehrgang teilnehmen zu können, lassen sich auch diese Kosten steuerlich geltend machen. Sollten Sie einen Studienkredit aufgenommen haben, ist es möglich, dass Sie die Zinsen von der Steuer absetzen – nicht aber die Tilgungsraten selbst.

Fachliteratur und Arbeits- sowie Lernmittel können bis zu einem Pauschalbetrag von 100 Euro abgesetzt werden. Da Kosten in dieser Höhe besonders bei Fachbüchern schnell zusammen kommen, lohnt es sich grundsätzlich, die einzelnen Positionen möglichst genau zu notieren: Auf diese Weise kann oftmals eine höhere Rückzahlung erreicht werden. Sind Sie nicht sicher, wie Sie die Kosten für Ihr Fernstudium richtig von der Steuer absetzen, kann es hilfreich sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen und so möglichst viel aus der Steuererklärung herauszuholen.

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