Ist ein Fernstudium ohne Abschlussarbeit bei Arbeitgebern anerkannt?

Die Frage, inwieweit Fernstudien ohne Abschlussarbeit von Arbeitgebern gewürdigt werden, kann nicht pauschal beantwortet werden. Jedoch kann man mit Fallgruppenbeispielen wahrscheinliche Reaktionen vorhersagen. Bei einigen Fernstudienanbietern erhält der Kursteilnehmer grundsätzlich einen Nachweis darüber, dass er an allen Lektionen, die zu einer Prüfung führen, teilgenommen hat und diese bescheinigen den Prüfungserfolg dann in einem weiteren Dokument. Das ist immer dann unerheblich, wenn es sich um Studieninhalte der Allgemeinbildung oder der Lebenshilfe handelt.

Erfahrene Personalsachbearbeiter in Unternehmen informieren sich aber bei der Vorlage von Fernstudienzeugnissen und Zertifikaten stets über Art und Qualität der Bescheinigung.

 

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Gesetzliche Anforderungen

Für gewisse Berufe gibt es gesetzliche Anforderungen, die dem Arbeitgeber keinen Spielraum für Großzügigkeiten lassen. In einigen Fällen ist die Missachtung der Voraussetzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit sogar eine Straftat.

 

Berufe im Gesundheitswesen

Dies gilt – zu unserer aller Beruhigung – zu allererst für das Gesundheitswesen. Das Studium der Medizin für das Berufsbild Arzt ist als Fernstudium nicht möglich. Zu finden sind jedoch diverse Bachelor-Studiengänge und konsekutive Masterstudien, die zu Berufsbildern wie Pflegemanagement B. A. oder angewandte Gerontologie M. A. führen.

Die Berufsbilder im Gesundheitswesen, die funktionale Aufgaben zu erfüllen haben, wie Arzt, Krankenschwester, MTA und Notfallsanitäter, sind gesetzlich geregelt und die Zulassung zum aktiven Dienst kann nur mit dem Nachweis erbrachter Prüfungen erfolgen.

Wenn ein Arzt einen Fernkurs “Führungstechniken in Gesundheitsberufen” absolviert und, aus welchen Gründen auch immer, den Abschluss versäumt, wird dies seine Beförderung zum Oberarzt nicht beeinflussen.

Hat eine Krankenschwester sich mit einem Fernstudium zur Ernährungsberaterin weitergebildet, wird man sicherlich den Nachweis dafür verlangen.

Gerade im Gesundheitswesen gibt es jedoch zahlreiche Kurse, bei denen stets nur die Teilnahme bescheinigt wird, eine Prüfung nicht vorgesehen ist. Hier kann der Arbeitgeber dies nur als Teilaspekt der Gesamtpersönlichkeit sehen.

 

Rechtswesen

Rechtswissenschaft kann man als Fernstudium abwickeln. Für die Zulassung für eine Tätigkeit als Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter benötigt man jedoch stets das bestandene Staatsexamen.

Ein Studium der Rechtswissenschaft ohne Prüfungserfolg gilt allgemein als Studienabbruch, selbst wenn alle Einzelmodule erfolgreich absolviert wurden. Eine ganze Reihe von Firmen bietet Studienabbrechern Einstiegsmöglichkeiten für firmeninterne Laufbahnen an, so Versicherungen, Vermögensberatungen und Immobilienfirmen. Hier kann der fehlende Abschluss tatsächlich ein neuer Anfang sein.

 

Kaufmännische Berufe

Art und Zahl der Fernstudien für kaufmännische Berufe und Tätigkeiten sind unüberschaubar. Gleichzeitig hängt der berufliche Erfolg weniger von der individuellen Ausbildung als vom Einsatzwillen und der sozialen Intelligenz ab. Niemand fragt einen erfolgreichen Verkäufer nach seiner Ausbildung. Für gewöhnlich verlassen sich Arbeitgeber in der freien Wirtschaft bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters – vor allem in der mittelständischen Wirtschaft – auf den persönlichen Eindruck mehr als auf die vorgelegten Dokumente.

Es ist kein Problem, sich als Buchhalter zu bewerben, wenn man nur Kurse mit einer Teilnahmebescheinigung aber ohne Prüfung nachweisen kann. Auf eine Anzeige als Bilanzbuchhalter hin sollte man sich allerdings nur dann vorstellen, wenn man die Bilanzbuchhalterprüfung IHK vorweisen kann. Der Vorbereitungskurs genügt hier ausdrücklich so gut nie.

Generell gilt für kaufmännische Berufe, dass die Qualität der Arbeit, die Loyalität gegenüber der Firma, die soziale Akzeptanz und die persönliche Zuverlässigkeit über das persönliche Fortkommen entscheiden und nicht der Lebenslauf und bestandene Prüfungen.

Ein Problem entsteht immer dann, wenn der Arbeitgeber jemanden die Möglichkeit gibt, sich fortzubilden, und diese nicht vollständig genützt wird. Dies bleibt als unlöschbarer Makel in der Personalakte. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für einen Fernkurs übernimmt, erwartet er auch den erfolgreichen Abschluss.

 

Zugangsbeschränkungen für Tätigkeiten in Technik und Handwerk

Zahllose Aufgaben in Handwerk und Technik dürfen nur dann in Angriff genommen werden, wenn nicht nur eine besondere Ausbildung absolviert wurde, sondern diese auch in einer Prüfung bestätigt wurde.

In vielen Fällen kann man eine Berufsausbildung per Fernstudium durchführen, erhält aber seine Berufszulassung mit dem erfolgreichen Bestehen einer externen Prüfung. Im Handwerk erfolgt eine Einstellung als Geselle oder als Hilfskraft. Auch ein angelernter Mitarbeiter bleibt eine Hilfskraft. Die Gesellenprüfung ist unabdingbare Voraussetzung für die eigenverantwortliche Tätigkeit, unabhängig davon, wie viele Fernstudien jemand betrieben hat. Hier verhindert auch die versicherungsrechtliche Situation jedes Entgegenkommen. Generell kann man sagen, dass in allen Berufen, in denen eine Meisterpflicht herrscht, auch für die Einstellung von Mitarbeitern strenge Maßstäbe gelten.

 

IT-Berufe

Die Beurteilung von Qualifikationen im Bereich von IT-Qualifikationen gilt – zumindest hinter vorgehaltener Hand – auch im Expertenlager als absolute Grauzone. Für Informationstechniker gilt zwar die Meisterpflicht, aber umso weiter man sich von der Hardware entfernt, umso schwammiger werden die Qualifikationsbeschreibungen und Berufsbilder. Gleichzeitig besteht stets die Gefahr, dass es sich um firmentypisches Wissen handelt, dass sich beim Umgang mit anderer Software als nutzlos erweist.

Kennzeichnend für die Gesamtsituation der IT-Branche im Bildungsbereich ist, dass sich ein ganzes Gewerbe mit der Beurteilung von individuellen Qualifikationsmerkmalen befasst.

Die Zahl der angebotenen Kurse ist nicht nur immens, sondern darüber hinaus auch von kurzer Lebensdauer. Sie werden im gesamten Bereich der Datenverarbeitung immer eher nach der zuletzt bekannten Tätigkeit beurteilt als nach den Papieren.

Eine Ausnahme sind die ständig gepflegten Firmenqualifikationen, wie die SAP-Zertifizierung, die allerdings auf strengen Prüfungen beruhen. Ein SAP-Vorbereitungsfernkurs ohne Prüfung hat vor Arbeitgebern keine Wertigkeit.

Fernstudien ohne Abschlussprüfung sind im günstigsten Fall der Nachweis von besonderem Interesse. Angesichts der gegenwärtigen Personalsituation können Arbeitgeber sie als Hinweis berücksichtigen. Fernkurse, für die es keine Abschlussprüfungen gibt, sollten Sie nur dann beginnen, wenn Sie von vornherein wissen, dass Sie die entsprechende Materie nur für sich, gleich ob aus Liebhaberei oder zur Persönlichkeitsentwicklung, vertiefen wollen.

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