Diese Zuschüsse vom Staat gibt es für Ihr Fernstudium: Alle Fakten

Ein Fernstudium ganz ohne staatliche Zuschüsse oder anderweitige finanzielle Förderung zu bezahlen, ist für viele Menschen undenkbar. Schnell kommen für einen Fernlehrgang Beträge im vierstelligen Bereich zusammen, die sich aus Studiengebühren, Kosten für Fachliteratur und Lernmittel und weiteren Positionen zusammensetzen. Sowohl arbeitssuchende als auch berufstätige Personen verfügen oftmals nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um die gewünschte Weiterbildung zu absolvieren. Aus diesem Grund bietet der Staat unterschiedliche Förderungsoptionen an, mit denen Fernstudiengänge auch dann infrage kommen, wenn die eigenen finanziellen Rücklagen nicht ausreichen.

Welche Option im Einzelfall infrage kommt, hängt in erster Linie von der individuellen Situation und von der Art der Fortbildung selbst ab, denn nicht jede Qualifikation ist gleichermaßen förderungswürdig.

 

Diese Förderungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:

• BaFöG
• Bildungskredit
• Studienkredit
• Förderung vom Jobcenter/der Agentur für Arbeit
• Förderung von der Deutschen Rentenversicherung

 

Inhalt

BaFöG als Förderungsoption

BaFöG kann nicht nur für schulische Ausbildungen in Anspruch genommen werden, die vor Ort stattfinden, sondern auch für entsprechende Fernlehrgänge. Allerdings gelten hier strenge Bedingungen, damit eine Förderung infrage kommt. So muss der gewählte Lehrgang in vollem Umfang gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz anerkannt sein und sowohl über dieselben Zulassungsbedingungen als auch den gleichen Abschluss ermöglichen wie ein vergleichbares Präsenzstudium. Darüber hinaus spielt auch die Dauer beziehungsweise der Umfang der Fortbildung eine Rolle bei der Frage, ob BaFöG als Studienförderung möglich ist. So sind Teilzeitstudiengänge von der Förderung ausgenommen, denn die Regelungen sehen vor, dass der Teilnehmer durch das Studium voll in Anspruch genommen wird, und das über einen Zeitraum von mindestens drei aufeinander folgenden Monaten.

Aber auch Vollzeitstudiengänge, die auf dem Fernweg absolviert werden, sind nicht in vollem Umfang förderungswürdig, wenn es nach den gesetzlichen Regelungen für BaFöG geht. Möchten Sie etwa einen Bachelor-Studiengang absolvieren, der meist etwa 36 Monaten dauert, können davon maximal die letzten 12 Monate vor dem Abschluss finanziell gefördert werden. Einem Antrag auf BaFöG wird übrigens nur dann stattgegeben, wenn nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind – das betrifft nicht nur das eigene Vermögen, sondern auch das der Eltern.

 

Bildungskredit von der KfW-Bank

Die KfW-Bank ist eine Institution, die unter Umständen einen staatlichen Bildungskredit gewähren kann. Dieser ist im Gegensatz zum BaFöG unabhängig von der finanziellen Situation des Antragstellers beziehungsweise seiner Familie und kann allen Personen gewährt werden, die mindestens 18 und höchstens 36 Jahre alt sind. Voraussetzung für einen Bildungskredit ist die Teilnahme an einem BaFöG-zugelassenen Studiengang, der an einer anerkannten Einrichtung stattfindet. Die Zwischenprüfung muss bereits bestanden worden sein – alternativ muss es sich um ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium handeln, das auf einem bereits erworbenen Titel aufbaut und zusätzliche Qualifikationen bietet.

Die Kredithöhe beträgt bei der Kfw-Bank maximal 7200 Euro, die in monatlichen Raten von 100 bis 300 Euro ausbezahlt werden. Auf Wunsch sind im Einzelfall auch einmalige Zahlungen von bis zu 3600 Euro möglich. Die Rückzahlung des Kredits beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung in Raten von 120 Euro monatlich. Selbstverständlich sind Sondertilgungen jederzeit möglich.

 

Studienkredite für die Finanzierung

Auch privatwirtschaftliche Banken bieten Kredite an, die für das Finanzieren von Fernstudiengängen verwendet werden können. Hier variieren die Voraussetzungen, der Kreditrahmen und die Höhe der Zinsen teils deutlich von Bank zu Bank. Die meisten Geldinstitute haben spezielle Studienkredite im Angebot, die insbesondere für das Absolvieren eines Vollzeitstudiums gewährt werden. Nicht selten ist dies aber nur dann der Fall, wenn es sich um ein Erststudium handelt. Für das Zurückzahlen gelten unterschiedliche Fristen, die bis zu 25 Jahre betragen können.

Grundsätzlich ist ein Kredit keine direkte finanzielle Förderung, da er in vollem Umfang zurückbezahlt werden muss und so zu einem späteren Zeitpunkt eine nicht zu unterschätzende Belastung darstellen kann. Es ist daher ratsam, einen Kredit nur dann in Betracht zu ziehen, wenn Sie alle anderen zur Verfügung stehenden Optionen ausgeschöpft haben oder keine davon in Ihrem individuellen Fall infrage kommt.

 

Förderung im Jobcenter/der Agentur für Arbeit

Wer aktuell auf Arbeitssuche oder direkt von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann auch das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit bezüglich einer finanziellen Förderung ansprechen. Welche Behörde der richtige Ansprechpartner ist, hängt davon ab, ob bereits Leistungen wie ALG I oder ALG 2 bezogen werden oder ob eine in näherer Zukunft eintretende Arbeitslosigkeit abzusehen ist. Ein Fernstudiengang kann ebenso wie eine Umschulung gefördert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So muss eine realistische Chance bestehen, dass die Qualifikation wirklich dabei hilft, einen neuen Job zu finden und so eine weiterführende Berufstätigkeit zu ermöglichen. Dabei spielt sowohl die persönliche als auch fachliche Eignung eine Rolle, ebenso wie wirtschaftliche Faktoren.

Wird der Antrag auf Förderung bewilligt, stellt die Behörde einen sogenannten Bildungsgutschein aus. Dieser berechtigt zur Teilnahme an einem vorab festgelegten Lehrgang bei einer ebenfalls festgelegten Institution. Die Kosten werden dabei entweder anteilig oder in vollem Umfang von der Behörde übernommen. Nur staatlich anerkannte Studiengänge bei zertifizierten Anbietern können finanziell gefördert werden.

 

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung

Auch die Deutsche Rentenversicherung kommt infrage, wenn es um eine Kostenübernahme für einen Fernstudiengang geht. Hier kann ein sogenannter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden. Diesem wird besonders dann stattgegeben, wenn der Antragsteller sich bereits in Frührente befindet oder aus körperlichen beziehungsweise seelischen Gründen nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig ist. Da die Behörde ein großes Interesse daran hat, auch Menschen mit Einschränkungen möglichst lange auf dem Arbeitsmarkt zu behalten, werden Umschulungen und Fortbildungen entsprechend gefördert.

Können Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch die Behörde ist die persönliche und fachliche Eignung für den gewählten Berufsbereich. Darüber hinaus muss eine realistische Chance auf eine Anstellung und somit eine dauerhafte Tätigkeit bestehen.

Fernstudium finden