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Fernstudium als geldwerter Vorteil: Informationen & Tipps

Unter bestimmten Umständen kann ein Fernstudium einen geldwerten Vorteil darstellen. Um diese steuerliche Besonderheit zu verstehen und korrekt damit umzugehen, sollten Sie sich stets genau über die rechtlichen Vorgaben informieren.

Wichtige Fakten und wissenswerte Informationen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengestellt.

 

Inhalt

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil liegt dann vor, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber Gegenstände oder finanzielle Leistungen zur privaten Nutzung überlässt. Ihnen entsteht ein Vorteil, indem Sie diese Leistungen nicht privat erbringen müssen. Ein geldwerter Vorteil entsteht beispielsweise dann, wenn Sie einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, das Notebook aus dem Büro auch zu Hause nutzen oder mit dem dienstlichen Smartphone auch privat telefonieren können.

Doch auch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten oder die Übernahme von Gebühren für die Betreuung von Kindern oder von Beiträgen in Clubs oder Vereinen (bspw. Sport) kann als geldwerter Vorteil gelten.

 

Wann gelten die Kosten für ein Fernstudium als geldwerter Vorteil?

Grundsätzlich können Kosten, die Ihnen durch berufliche Weiterbildung entstehen, vom Arbeitnehmer übernommen und als geldwerter Vorteil bezeichnet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein überwiegend betriebliches Interesse an Ihrer Weiterbildung besteht. Diese Tatsache liegt dann vor, wenn Ihre Einsatzmöglichkeiten durch die Weiterbildung eindeutig verbessert werden. Für Sie heißt dies, dass Ihr Studium in einem direkten, nachweisbaren und nachvollziehbaren Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

 

Ausbildungskosten von der Steuer absetzen

In Ihrer jährlichen Lohnsteuererklärung können Sie die Kosten für Weiterbildung durchaus absetzen. Übernimmt jedoch Ihr Arbeitgeber die anfallenden Gebühren in voller Höhe, entfällt diese Möglichkeit für Sie. Werden die Kosten teilweise übernommen, bleibt Ihnen lediglich der verbleibende Teil als steuerlich absetzbare Ausgabe.

Ein anderes Vorgehen, zum Beispiel die Geltendmachung des vollen Betrages, wäre in diesem Fall ein Verstoß gegen das deutsche Steuerrecht.

 

Welche Vorteile hat der Arbeitgeber von diesem Vorgehen?

Finanziert Ihr Arbeitgeber Ihnen das Fernstudium, liegt zunächst eindeutig ein betriebliches Interesse vor. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber die anfallenden Kosten als Betriebsausgaben geltend machen kann. Beachten Sie jedoch in diesem Fall, dass Sie als Arbeitnehmer diese Form der Unterstützung ebenfalls nicht als geldwerten Vorteil versteuern müssen bzw. dies nicht dürfen. Um diese Regelung anzuwenden, sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Finanzierung des Studiums sichergestellt ist.

Ob Ihr Arbeitgeber die Kosten dem Bildungsträger erstattet oder Ihnen direkt auszahlt, ist zwar für die Verbuchung als Betriebsausgabe unerheblich, sollte aber unbedingt im Vorfeld festgelegt werden. Das heißt, Ihr Arbeitgeber versichert Ihnen schriftlich die Übernahme der Kosten. Auf diesem Weg vermeiden sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber Schwierigkeiten mit den Finanzämtern.

 

Volle Übernahme der Kosten als Darlehen

Alternativ kann Ihr Arbeitgeber die Kosten in voller Höhe übernehmen und Ihnen diese als Darlehen zur Verfügung stellen. Auch in diesem Fall muss jedoch ein eindeutiges Interesse des Unternehmens an Ihrer Weiterbildung vorliegen und ein exakter Vertrag darüber ausgehandelt werden. Dieser enthält schließlich die Möglichkeit, Ihnen die Rückzahlung der Kosten zu erlassen, sofern Sie im Anschluss an das Studium für eine gewisse Zeit (in der Regel weitere zwei Jahre) in diesem Unternehmen beschäftigt bleiben. Es wird hier unterstellt, dass diese finanziellen Leistungen kein Ersatz für Arbeitslohn sind.

Kündigen Sie jedoch das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Zeit, sind Sie zur Übernahme der vollständigen Kosten verpflichtet. Steuerlich fällt die Gewährung eines Darlehens jedoch weder für Sie noch für den Arbeitgeber ins Gewicht. Ein zu versteuernder geldwerter Vorteil liegt für Sie nicht vor.

 

Weiterführende Informationen zum geldwerten Vorteil:

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