
Fernstudium abbrechen? Die richtige Entscheidung treffen
Obwohl das Fernstudium eine gute Weiterbildungsmöglichkeit vor allem für Berufstätige ist, schließen nicht alle Interessenten ihr Studium ab. Die Gründe für einen Abbruch des Fernstudiums können vielseitig sein. Entweder ist der ausgewählte Fernkurs schlichtweg nicht das Richtige für dich, du hältst die Doppelbelastung Studium und Beruf nicht mehr aus oder das isolierte Lernen ist Nichts für dich. Auch eine Unzufriedenheit mit dem Anbieter des Fernstudiums kann der Auslöser für einen Studienabbruch sein. Möchtest du dein Fernstudium abbrechen und kündigen, musst du allerdings ein paar wesentliche Schritte berücksichtigen.
Inhalt
Studienabbruch als Fernstudent
Generell besitzt du als Fernstudent das Recht, den Vertrag mit deinem Anbieter zu kündigen. Die Gründe, weshalb du das Fernstudium abbrichst, sind hierbei gänzlich dir hinterlassen. Da es sich jedoch um einen Vertrag handelt, musst du gewisse Voraussetzungen und Klauseln beachten. Zahlreiche Fernstudienverträge schreiben eine Mindestlaufzeit vor. Auch eine bestimmte Kündigungsfrist kann auf dich zukommen, wobei sowohl die Mindestlaufzeit wie Kündigungsfrist je nach Anbieter unterschiedlich ist. Der Vertrag bezüglich deines Fernstudiums beginnt bereits, wenn du das Fernstudium belegst. Jeder Vertrag weist die Kündigungsbedingungen mitsamt Fristen genau auf, sodass du noch vor der Unterzeichnung des Vertrags Bescheid weist, welche Rechte dir als Konsument bzw. Student zustehen.
Die Fernstudienanbieter können die jeweiligen Fristen und Bedingungen nicht frei und selbstständig festlegen, da sie an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden sind.
Wichtigkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes
Als wesentlicher Punkt für Verträge bei Fernstudienanbieter fungiert das Fernunterrichtsschutzgesetz. In ihm werden alle Rechte und Pflichten festgehalten, welche du bei einer Kündigung nachkommen musst. Generell gilt jedoch, dass du bei einer Kündigung deines Fernkurses keine Gründe angeben musst. Somit besitzt der Fernstudienanbieter nicht das Recht, dich nach den Kündigungsgründen zu fragen. Ebenfalls schreibt das Gesetz die Vorgehensweise der Kündigung vor. Die Kündigung ist nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form den Fernstudienanbieter zugesendet wird. Telefonische bzw. mündliche Kündigungen beispielsweise sind ungültig, wodurch du weiterhin den Fernkurs belegen bzw. bezahlen musst.
Um sicherzugehen, dass deine schriftliche Kündigung tatsächlich beim Fernstudienanbieter eintrifft, solltest du sie per Einschreiben schicken. Die Fernschule sendet dir eine Bestätigung zu, sobald die Kündigung eintrifft. Somit ist auch eine schriftliche Kündigung per Mail nicht möglich.
Kündigungsfristen bei Fernstudien
Der Großteil der Fernstudienverträge werden online abgeschlossen. Für diese Art Vertrag gilt eine gesetzliche Widerrufsmöglichkeit im Zeitraum von zwei Wochen. Binnen dieses Zeitraums kannst du dein Fernstudium jederzeit kündigen. Als Zusatz ermöglichen viele Fernstudienanbieter zudem einen verlängerten Testzeitraum im Umfang von weiteren zwei Wochen. Somit besitzt du bei zahlreichen Fernstudienanbieter eine Test- bzw. Kündigungsphase von insgesamt vier Wochen. Das gesetzliche Widerrufsrecht allerdings tritt erst in Kraft, sobald du deine ersten Unterrichtsmaterialien erhältst. Sobald der gesamte Testzeitraum abgelaufen ist, musst du dich an die Kündigungsfristen halten, welche das Fernunterrichtsschutzgesetz bestimmt.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz führt eine Mindestlaufzeit für das ausgewählte Fernstudium im Ausmaß von sechs Monaten. Entscheidest du dich in diesem Zeitraum, den Fernkurs zu beenden, musst du ihn dennoch für sechs Monate bezahlen. Erst nach dieser Frist ist es dir gestattet, erstmals zu kündigen. Möchtest du den Fernkurs nach sechs Monaten beenden, muss die Kündigung aber in den meisten Fällen sechs Wochen vor Ablauf der Frist beim Anbieter eintreffen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist steht es dir frei, jederzeit dein Fernstudium zu kündigen. Möchtest du dein Fernstudium beenden, musst du die Kündigung drei Monate vor Beendigung des Kurses einreichen. Die Frist im Ausmaß von drei Monaten gilt für jedes Fernstudium, unabhängig von der Gesamtdauer des Lehrgangs.
Kosten bei einem Fernstudienabbruch
Kündigst du dein Fernstudium, musst du den Fernkurs bezahlen. Jedoch musst du nicht die vollen Studiengebühren entrichten, sondern nur den tatsächlichen Anteil, welche du in Anspruch genommen hast. Bei einem einjährigen Fernstudium mit Gesamtkosten in Höhe von 1.000 Euro, welches du nach sechs Monaten kündigst, musst du somit die Hälfte der Studiengebühren bezahlen. Mit zunehmender Dauer des Fernkurses sowie dem Zeitpunkt der Kündigung ändern sich die zu bezahlenden Kosten. Zugleich bekommst du die Möglichkeit, die Gebühren auch per Ratenzahlung zu begleichen.
Kündigst du beispielsweise ein Fernstudium mit einer Gesamtdauer von einem Jahr und Kosten von 1.000 Euro nach neun Monaten, musst du die Gebühren für neun Monate bezahlen. Dies sind somit 750 Euro, welche du dem Anbieter des Fernkurses schuldest. Du bist bei einer Kündigung verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen, da dies im Fernunterrichtsschutzgesetz festgelegt ist. Kommst du deiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Studienanbieter im Recht und kann dich für die Nichteinhaltung des Vertrages bzw. der Zahlungsverweigerung verantworten.
Dies sind jedoch zugleich nur die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland. Belegst du ein auswertiges Fernstudium, können andere Gesetze, Bestimmungen und Fristen auf dich zukommen, sodass du dich vor Vertragsabschluss über die jeweiligen Bestimmungen des Landes deines Fernstudienanbieters informieren musst.
Ein Fernstudium ist eine sehr gute Sache neben dem Beruf und bietet großartige Karrieremöglichkeiten! In der Berufswelt ist ein Fernstudium definitiv unter Personalern gern gesehen. Damit es nicht zu einem Studienabbruch kommt, sollte man das Große & Ganze nicht aus den Augen verlieren! Zeitmanagement und der Fokus sind das Wichtigste.