Fernstudium Jura… und dann? Zukunftsaussichten des Fernstudiums Jura

Viele Studieninteressierte freuen sich, wenn sie erfahren, dass es fürs Fach Jura ein Fernstudium gibt. Der Markt ist voll von Anbietern, die alle gute Angebote und Konditionen haben – ideal also für alle, die neben dem Studium noch andere Pläne im Leben haben und sich trotzdem fürs Juristische interessieren.
Die Ernüchterung folgt oft, wenn sie erfahren, dass sie mit dem höchsten Abschluss des Fernstudiums Jura, dem LL.M., noch lange kein zugelassener Anwalt sind. Es gibt allerdings auch fürs Fernstudium eine Daseinsberechtigung.

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Anwaltstätigkeit im Ausland

Im Ausland ist der LL.M. ein vollwertiger Ersatz zur bisherigen Juristenausbildung der jeweiligen Länder. Das gilt vor allem für die Länder der EU, also für fast alle deutschen Nachbarländer. Wenn man sich vorstellen kann, in einem dieser Länder zu arbeiten, kann man die Studienrichtung bereits an einer deutschen Fernhochschule aufs internationale Recht ausweiten und hat dann die besten Chancen. Wohnt man ohnehin schon an der Grenze, kann man natürlich auch weiterhin in Deutschland leben und jeden Tag zur Arbeit pendeln.

Der LL.M. als Begleitung des Referendariats

Ein Fernstudium Jura zur Erlangung des LL.M.s kann eine wertvolle Ergänzung zum Referendariat im Anschluss ans Erste Staatsexamen sein. Man erwirbt dabei parallel zur üblichen Ausbildung zum Volljuristen wertvolles Zusatzwissen und muss dazu noch nicht einmal wieder an die Uni – alles, was man braucht, bekommt man nach Hause geschickt. Einsteigen kann man direkt nach dem Erwerb des Ersten Staatsexamens, was natürlich besonders angenehm ist. Der LL.M. ist anschließend eine interessante, wertvolle Zusatzqualifikation, die vor allem im Ausland für sehr viel Ansehen sorgen wird. Dort gilt der Abschluss als international orientiert und sehr hochwertig.

Die Arbeit als Syndikatsanwalt

Mit dem LL.B. und dem LL.M. kann man als Syndikatsanwalt anfangen. Dabei handelt es sich um einen Anwalt, der für ein Unternehmen tätig ist und in der Regel auch fest angestellt wird. Er berät dieses in juristischen Angelegenheiten und erspart ihm damit zunächst den Gang zum niedergelassenen Volljuristen. Syndikatsanwälte klären oftmals einfache rechtliche Angelegenheiten wie Forderungen oder allgemeine Vertragsfragen alleine, ohne dass das Unternehmen überhaupt einen Volljuristen hinzuziehen muss. Viele Unternehmen stellen LL.B.-Absolventen nicht als Syndikatsanwälte, sondern als Mitarbeiter in beratender Funktion ein.

Gerade im modernen Unternehmen gibt es eine ganze Reihe von Positionen, für die eine juristische Vorbildung sehr wichtig ist, ohne dass der Mitarbeiter jedoch die Befähigung zum Richteramt oder einen LL.M. benötigt, um seine Arbeit auszuführen.

 

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