Zum Volljuristen per Fernstudium in Jura?
Der Rechtsanwalt wird in Deutschland auch als Volljurist bezeichnet. Sie haben damit die Befähigung zum Richteramt, da sie nicht nur das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen haben, sie haben zugleich ein Referendariat durchlaufen und anschließend das Zweite Staatsexamen erworben.
Einen anderen Weg zum Beruf des Rechtsanwaltes gibt es nicht, weshalb dieser von jedem beschritten werden muss, der in Deutschland als Rechtsanwalt tätig werden und nicht nur beraten möchte.
Inhalt
Fernstudium Jura
Ein Fernstudium im Fach Jura ist möglich. Es kann sich dabei entweder um den Studiengang Jura selbst handeln, aber auch um ein kombiniertes Fach mit juristischem Schwerpunkt, beispielsweise Wirtschaftsrecht. Das Fernstudium schließt allerdings nie mit dem Ersten Staatsexamen ab, es ist vollkommen anders aufgebaut und endet bereits nach 3 Jahren oder 6 Vollzeitsemestern mit dem Bachelor of Laws (LL.B.). Anschließend kann man den Master of Laws (LL.M.) anhängen, mit dem alle Möglichkeiten dieser Variante abgeschlossen sind.
Der LL.M. gleicht allerdings nicht dem Staatsexamen und befähigt nicht zur Ausübung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt. Man kann allerdings in verschiedenen Positionen bei einer Rechtsanwaltskanzlei einsteigen oder in einem Unternehmen beratend tätig werden. Unter Umständen kann man sich Scheine bereits aus dem Bachelorstudium anrechnen lassen, wenn man später auf eine Präsenzuniversität wechselt und dort den Weg zum Volljuristen antreten muss – auf diese Weise macht man sich weniger Arbeit oder kann das Studium bestenfalls sogar verkürzen.
Vom LL.M. zum Volljuristen?
Es gibt derzeit in Deutschland keine Möglichkeit, zunächst einen LL.M.-Abschluss zu absolvieren und anschließend Volljurist zu werden, indem man beispielsweise das Staatsexamen nachholt. Das deutsche System sieht den Volljuristen auch heute noch als Qualitätsmerkmal des deutschen Ausbildungsweges – daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass in nächster Zeit auch dem LL.M. die Möglichkeit gegeben wird, die Befähigung zum Richteramt zu erhalten. Man will derzeit den Umstand beibehalten, dass sich Volljuristen aus unterschiedlichen beruflichen Feldern fachlich auf Augenhöhe begegnen und die gleiche Vorbildung haben, auch wenn sie schon viele Jahre in verschiedenen Tätigkeitsbereichen unterwegs sind. Denn mit dem Zweiten Staatsexamen kann man nicht nur Rechtsanwalt werden, sondern beispielsweise auch Notar, Richter, Staatsanwalt oder Präsidialrat am Bundesverfassungsgericht.
Wären LL.M.-Absolventen und Volljuristen künftig in den gleichen Feldern unterwegs, wäre diese fachliche Homogenität nicht mehr zu wahren.
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