Hotelfernschule Poppe & Neumann
Für die Ausbildung und Weiterbildung im Bereich des Gastronomiegewerbes ist die Hotelfernschule Poppe & Neumann in Deutschland eine sehr bekannte Adresse. Die private Bildungsanstalt blickt auf eine mehr als 110-jährige Erfahrung zurück und bietet ihren Kunden ein Studienangebot unter anderem in den Bereichen Aufstiegsfortbildungen und Gehilfenprüfung an.
Inhalt
Historie der Hotelfernschule
Der Grundstein für die Hotelfernschule wurde im Jahr 1895 gelegt, als in Dresden der Verlag Poppe & Neumann gegründet wurde. Dieser Verlag veröffentlichte noch im ersten Jahr die erste Ausgabe des Internationalen Hotel- und Städteadressbuch. Vier Jahre später wurde in den Dresden von Poppe & Neumann dann die erste Höhere Hotelfachschule in Dresden gegründet.
Im Zuge der Trennung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1947 zog es das Unternehmen nach Konstanz, später erfolgte der Umzug ins hessische Grävenwiesbach/Laubach. Die Hotelfernschule kann nun insgesamt auf eine 115-jährige Geschichte zurückblicken, in welcher mehr als 95.000 Teilnehmer aus der gesamten Welt eine Aus- oder Weiterbildung in der Gastronomie erlebt haben.
Die Aufstiegsfortbildungen
Ein großer Teil des Bildungsangebots der Hotelfernschule besteht aus dem Studienangebot der Aufstiegsfortbildungen. Diese können von den Teilnehmern genutzt werden, um einen nächsten Schritt in ihrer Karriere im Gastronomiebereich zu machen. In diesem Bereich werden entsprechend auch Vorkenntnisse erwartet, welche mit entsprechenden Berufsabschlüssen nachgewiesen werden müssen. Angeboten werden in diesem Bereich die Aufstiegsfortbildungen Küchenmeister/-in, Hotelmeister/-in, Restaurantmeister/-in, Fachwirt/-in, Diätkoch/-köchin sowie die Ausbildereignung. Letzteres ist dann auch frei von jeglichen Zulassungsvoraussetzungen, nach Abschluss des Fernstudiums erhalten die Teilnehmer den sogenannten AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder). Damit sind sie dann berechtigt in einem Betrieb als Ausbilder zu arbeiten.
Die Meisterausbildungen sind dagegen mit Zulassungsvoraussetzungen verknüpft. Die Weiterbildung zum Hotelmeister oder Küchenmeister können nur Berufstätige oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung durchführen. Die erstgenannte Gruppe muss dafür eine achtjährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen können, für die zweitgenannte Gruppe gilt nach Abschluss der Berufsausbildung drei Jahre Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Diese Angaben beziehen sich allerdings auf den Zeitpunkt der Prüfung, sprich es müssen bei Aufnahme der Weiterbildungsmaßnahme nur fünfeinhalb Jahre beziehungsweise sechs Monate Berufserfahrung vorliegen. Da die Ausbildung selbst zweieinhalb Jahre dauert, sind die Bedingungen zum Prüfungszeitpunkt erfüllt.
Bei den Weiterbildungen zum Fachwirt beziehungsweise zum Diätkoch sind die Zulassungsvoraussetzungen noch etwas geringer. Ohne Berufsausbildung sind fünf Jahre Berufserfahrung und mit Berufsausbildung reduziert sich die Zeit auf zwei Jahre. Für die Weiterbildung zum Diätkoch reicht auch ein Jahr Berufserfahrung für ausgebildete Köche.
Fernlehrgänge zur Gehilfenprüfung
Im Gastgewerbe arbeiten häufig Personen ohne einen Berufsabschluss in den entsprechenden Berufen wie zum Beispiel als Fachkraft im Gastgewerbe oder als Koch/Köchin. Gerade in familiengeführten Unternehmen ist es häufig so, dass die Familienmitglieder im Betrieb aushelfen, vorher aber keine Berufsausbildung gemacht haben beziehungsweise eine ganz andere Berufsausbildung besitzen. Diese Personen haben die Möglichkeit, an der Hotelfernschule eine Berufsausbildung im Fernstudium zu absolvieren. Angeboten werden die Fernlehrgänge zur Gehilfenprüfung in den Berufen Fachkraft im Gastgewerbe, Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Fachmann/-frau für Systemgastronomie und Hotelkaufmann/-frau.
Die Fernlehrgänge zur Gehilfenprüfung dauern jeweils 20 Monate und schließen mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab. In den 20 Monaten werden die Teilnehmer in den notwendigen Fachbereichen geschult und auf die Inhalte der IHK-Prüfung vorbereitet. Mit erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung können die Teilnehmer sich dann als gelernte Fachkräfte im Gastronomiebereich bezeichnen, was in der Regel auch zu einer besseren Entlohnung führt und die Möglichkeit für weitere Weiterbildungen bietet. Mit Ausnahme des Fernlehrgangs zur Fachkraft im Gastgewerbe ist eine Berufserfahrung von 4,5 Jahren notwendig, um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden. Entsprechend der Studiendauer ist theoretisch eine Aufnahme des Fernlehrgangs nach 34 Monaten Berufspraxis möglich. Für den Beruf Fachkraft im Gastgewerbe beträgt die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung drei Jahre, entsprechend wäre nach frühestens 16 Monaten Berufspraxis ein Beginn des Fernlehrgangs möglich.
Stützkurse für Auszubildende
Ein besonderes Angebot richtet die Hotelfernschule Poppe & Neumann an angehende Fachkräfte im Gastronomie- und Hotelgewerbe, die sich zurzeit in der Ausbildung befinden. Diese sogenannten Stützkurse können in allen Fächern des Gastronomiegewerbes belegt werden, welche bereits unter den Fernlehrgängen zur Gehilfenprüfung genannt wurden. Im Gegensatz zu den kompletten Fernlehrgängen sind die Stützkurse nur unterstützend für die schon in der Ausbildung befindlichen Personen.
Im Normalfall ist für das Bestehen der Ausbildung ein solcher Stützkurs nicht notwendig. Wenn der Auszubildende allerdings überdurchschnittlich gute Ergebnisse erzielen will, dann können die Stützkurse entsprechend hilfreich sein. An diese Zielgruppe richtet sich letzten Endes auch dieses Bildungsangebot.
Basiswissen im Gastgewerbe
Ein weiteres Bildungsangebot der Hotelfernschule bildet das sogenannte Basiswissen im Gastgewerbe. Dieses richtet sich wieder an ungelernte Fachkräfte im Hotel- und Gastronomiegewerbe, beispielsweise mitarbeitende Familienangehörige im Familienbetrieb. Der Unterschied zu den kompletten Fernlehrgängen zur Gehilfenprüfung ist, dass hier verkürzt das Basiswissen vermittelt wird. Entsprechend beträgt die Dauer der Fernlehrgänge nur 10 Monate und sind entsprechend kostengünstiger. Nach Abschluss der Bildungsmaßnahme sind die Teilnehmer fachlich auch theoretisch geschult und können dieses zusätzliche Wissen in der Praxis umsetzen.