Geprüfte/r Übersetzer/in

<strong>Mit dem Fernkurs Geprüfte/r Übersetzer/in können Sie auch ohne Hochschulstudium Übersetzer werden.</strong><br/>© Maksim Šmeljov - Fotolia.com
Mit dem Fernkurs Geprüfte/r Übersetzer/in können Sie auch ohne Hochschulstudium Übersetzer werden.
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Inhalt

Geprüfte/r Übersetzer/in

Übersetzer wird man in Deutschland für gewöhnlich auf dem akademischen Weg in dem man z. B. Anglistik, Romanistik und andere sprach- und literaturwissenschaftliche Fächer studiert.

Alternativ kann man sich aber auch ohne Hochschulbildung durch das staatliche Prüfungsamt zum Übersetzer prüfen lassen. Dabei ist die Bezeichnung „Übersetzer“ keine geschützte Berufsbezeichnung d. h. jeder darf sich so nennen. Nur die Titel „Staatlich geprüfter Übersetzer“, z. B. in den Sprachen Englisch, Französisch oder Spanisch sind staatlich geschützt und dürfen nur nach bestandener Prüfung getragen werden.

Der Titel bringt vor allem freiberuflichen Übersetzern Wettbewerbsvorteile gegenüber ungeprüften. Des Weiteren eignet sich ein Fernkurs Geprüfte/r Übersetzer/in vorrangig für Hochschulabsolventen, die ihre Jobperspektiven erweitern möchten.
Die Möglichkeit per Fernstudium zum geprüften Übersetzer zu werden beeinträchtigt weder Beruf noch Familie und kann individuell nach eigener Zeit erfolgen. Man ist weder an eine Örtlichkeit wie einer Unterrichtsveranstaltung noch an bestimmte Zeiten gebunden.

 

Voraussetzungen zur Teilnahme am Fernkurs Geprüfte/r Übersetzer/in

Vorausgesetzt wird mindestens ein mittlerer Schulabschluss sowie eine mehrjährige Ausbildung als Übersetzer bzw. entsprechende Berufserfahrung als solcher bzw. als Dolmetscher.

Ebenso sind hervorragende Sprachkenntnisse in der jeweiligen Sprache des Fernkurses (Englisch, Französisch oder Spanisch) eine Grundvoraussetzung. Ob die Sprachkenntnisse den Anforderungen genügen kann durch einen Eingangstest festgestellt werden.

 

Ablauf und Dauer des Fernstudiums Geprüfte/r Übersetzer/in

Im ersten Schritt muss man sich für eine Sprache entscheiden. Für gewöhnlich werden Fernkurse in Englisch, Französisch und Spanisch angeboten.

In verschiedenen Themenschwerpunkten wie deutsche Grammatik und die der gewählten Sprache, Wirtschaftssprache und –ausdrücke, Idiomatik und Lexik beider beteiligten Sprachen, schriftliches Ausdruckvermögen im Deutschen und der gewählten Sprache so wie Landeskunde des Sprachenlandes und Deutschlands werden dem Teilnehmer anhand verschiedener Lerneinheiten fundierte Kenntnisse vermittelt.

Nachdem der Lernstoff verinnerlicht wurde, wird eine Prüfung vor dem staatlichen Prüfungsamt abgelegt. Dabei besteht die Prüfung aus zwei Hauptteilen, dem schriftlichen und mündlichen Teil. In dieser Prüfung muss der Prüfling eine fundierte Allgemeinbildung, insbesondere in Bezug auf das Land der gewählten Sprache, sowie sprachliche und sachliche Kenntnisse nachweisen. Des Weiteren werden ebenso persönliche Fähigkeiten, welche zur Ausübung des Berufs des Übersetzers erforderlich sind, beurteilt.

Die schriftliche Prüfung besteht aus insgesamt fünf Klausuren und geht über eine Dauer von mehreren Stunden. In diesem Leistungsnachweis werden unter anderem verschiedene Übersetzungen und ein frei geschriebener Aufsatz verlangt. Die mündliche Prüfung dauert für gewöhnlich ca. 75 Minuten, in denen es gilt, Fragen zu beantworten und eine freie Konversation zu führen. Hierbei wird nochmals das vorhandene Vokabular geprüft sowie die Aussprache und das Hörverstehen. Nach erfolgreicher Prüfung darf man offiziell den Titel „Staatlich geprüfter Übersetzer“ führen und dessen Vorteile gegenüber Auftrag- und Arbeitgebern nutzen.

 

Nach dem Abschluss des Fernstudiums Geprüfte/r Übersetzer/in

Ein Abschluss im Fernlehrgang Geprüfte/r Übersetzer/in steigert die Berufsperspektiven durch die Zusatzqualifikation, insbesondere für die, die ein Universitätsstudium abgeschlossen haben.

Freiberufler und selbstständige Übersetzer heben sich durch das Zertifikat aus der breiten Masse hervor und erreichen mehr und auch öfter bessere Aufträge als diejenigen, die keine Prüfung abgelegt haben. Es ist vertrauenserweckend, wenn man das Zeugnis des „Geprüfte/r Übersetzer/in“ vorweisen kann, da es sich hierbei um einen staatlich geschützten Titel handelt. Übersetzer allein darf sich nach deutschem Recht jeder, auch ohne nachweisbare Kenntnisse, nennen.

 

Das Fernstudium Geprüfte/r Übersetzer/in (Fernkurs) wird angeboten von:

 Geprüfter Übersetzer Englisch an der AKAD University
  Voraussetzungen: Mindestalter: 21 Jahre; mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
Dauer: 24 Monate
Wöchentlicher Arbeitsaufwand: 14 Stunden
Abschluss: Staatlich geprüfter Übersetzer Englisch
Aktuelle Kosten und weitere Informationen zu diesem Fernstudium finden Sie hier:

  • Kostenloses Infomaterial der AKAD University anfordern

 Geprüfter Übersetzer Spanisch an der AKAD University
Voraussetzungen: Mindestalter: 21 Jahre; mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
Dauer:
24 Monate
Wöchentlicher Arbeitsaufwand:
individuell
Abschluss: 
Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch
Aktuelle Kosten und weitere Informationen zu diesem Fernstudium finden Sie hier:

  • Kostenloses Infomaterial der AKAD University anfordern

 Geprüfter Übersetzer Französisch an der AKAD University
Voraussetzungen: Mindestalter: 21 Jahre; mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
Dauer:
24 Monate
Wöchentlicher Arbeitsaufwand:
individuell
Abschluss: 
Staatlich geprüfter Übersetzer Französisch
Aktuelle Kosten und weitere Informationen zu diesem Fernstudium finden Sie hier:

  • Kostenloses Infomaterial der AKAD University anfordern

One Reply to “Geprüfte/r Übersetzer/in”

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich suche nach einem Fernstudium Geprüfte/r Übersetzer/in in Deutsch und Portugiesisch. Ich möchte es in Portugal machen, da ich in Deutschland leider keine Schule oder Anbieter für die Sprache Portugiesisch finde.
    Kann das “Fernstudium beim ILS” mir weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus
    Cleides Araujo-Ibrom

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