Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Arbeitssicherheit spielt in jedem Betrieb, in jeder Berufsgruppe eine große, tragende Rolle.
Der Begriff der Arbeitssicherheit gewann in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung, obwohl seit längerem das Arbeitsschutzgesetzt – ArbSchG -, das Sozialgesetzbuch- SGB VII “gesetzliche Unfallversicherung”– sowie das Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – AsiG – die rechtliche Basis für diese Art von Sicherheit am Arbeitsplatz bildete. Überwacht wird die Arbeitssicherheit bei uns in Deutschland durch die Ämter für Arbeitsschutz, die Gewerbeaufsichtsämter sowie durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Inhalt
Arbeitsschutz heute
War der Arbeitsschutz anfänglich als rein technische Verhinderung von Unfällen gedacht, so umfasst dieses Gebiet heutzutage in erster Linie die Prävention, da man erkannt hat, dass richtiges, gezieltes Vorbeugen häufig Unfälle vermeiden helfen kann.
Hinzu kommen natürlich auch psychologische Effekt, wie das Sich-Wohlfühlen am Arbeitsplatz. Denn wer weiß, dass er einen sicheren, gesunden Arbeitsplatz hat, der ist zu produktiverer, effektiverer Arbeit fähig. Daher fordert auch der § 12 Abs.1 des Arbeitsschutzgesetzes, die Versicherten hinlänglich und angemessen zu beraten.
Anwendungsgebiet(e) und Arbeitsbereiche
Durch die Ausbildung zur „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ wird der Teilnehmer qualifiziert, sowohl präventiv als auch direkt bei Bedarf im Betrieb, im Amt oder in der Firma zu agieren beziehungsweise zu reagieren.
Damit kann er – oder sie – einen wichtigen wirtschaftlichen sowie innerbetrieblichen Beitrag leisten, indem aufgrund seiner Zusatzausbildung gewährleistet ist, dass die Arbeitnehmer informiert, betreut und geschützt werden, aber auch der Arbeitgeber Unterstützung und Hilfe erfährt.
Konkret gesprochen heißt das, dass die so qualifizierte Fachkraft bezüglich der Fragen und Probleme betreffs der Sicherheit und der Gesundheit, sowie natürlich auch des Umweltschutzes und des Schutzes von Kultur- und Sachgütern beratend und unterstützend wirken kann. Im Einzelnen sorgt sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit um anstehende – und eventuell im Extremfall bereits eingetretene – Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Sie wirkt mit bei der Vorbereitung sowie Gestaltung gesundheits- und umweltgerechter sowie natürlich damit verbunden sicherer Arbeitssysteme. Deren Erhalt und die evaluierende Verbesserung ist neben der Integration von Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie der Sicherheit im Innovationsmanagement und in der Prozessführung ein weiteres Aufgabengebiet. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat somit einen verantwortungsvollen Managementposten inne. Und man kann somit sogar behaupten, dass das Fernstudium „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ indirekt für ein verbessertes und sicheres Betriebsklima sorgt.
Aufgabenkonzept
Das Fernstudium „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ gliedert sich in drei Ausbildungsphasen: Ausbildungsstufe I ist die Grundausbildung, Ausbildungsstufe II die Vertiefung und Ausbildungsstufe III eine wirtschaftsbezogene Ausbildungszeit.
Voraussetzungen, Dauer und weitere Fakten
Beim angebotenen Fernstudium handelt es sich um einen nicht-akademischen Zertifikatskurs. Die Ausbildung geschieht – in der Grundausbildung – berufsbegleitend in Verbindung mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und den Unfallkassen.
Die 3. Ausbildungsphase wird von den entsprechenden Berufsgenossenschaften begleitet. Zugelassen werden in der Regel Naturwissenschaftler, Ingenieure, staatlich geprüfte Techniker oder Meister aus technischen Berufen. Für die Grundausbildung benötigen diese keine gesonderten, zusätzlichen Vorkenntnisse. Bei entsprechenden Vorkenntnissen werden auch Interessenten nicht technischer Fachrichtungen genommen.
Die Ausbildungsstufe II setzt die Absolvierung der Ausbildungsstufe I, und die Ausbildungsstufe III wiederum die der Ausbildungsstufe II voraus. Ferner wird ein betriebliches Praktikum zur Ausbildungsstufe II verlangt. Während der 1. Ausbildungsteil 1 ½ Semester in Anspruch nimmt, dauern die 2. und 3. Ausbildungsphase jeweils ein Semester.
Das Fernstudium Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fernkurs) wird angeboten von:
- Voraussetzungen: berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und mind. 2-jährige praktische Tätigkeit
- Dauer: 12 Monate
- Wöchentlicher Arbeitsaufwand: 6 Stunden
- Abschluss: Zertifikat
- Aktuelle Kosten und weitere Informationen zu diesem Fernstudium finden Sie hier:
- Voraussetzungen: berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und mind. 2-jährige praktische Tätigkeit
- Dauer: 9 Monate
- Wöchentlicher Arbeitsaufwand: individuell
- Abschluss: Zeugnis
- Aktuelle Kosten und weitere Informationen zu diesem Fernstudium finden Sie hier: