Begabtenförderung bzw. Stipendien für Fernstudenten

Wenn das Sparschwein nicht ausreicht: Stipendien zur Studienfinanzierung?
© Irina Fischer – Fotolia.com

Wie in der Schulzeit gibt es auch bei einem Fernstudium die Möglichkeit zur Förderung. Neben den unterschiedlichen finanziellen Förderungen bieten auch Stipendien und Begabtenförderungen die Chance, ein Fernstudium zu absolvieren.
Die Stiftung für Begabtenförderung ist dabei eine Anlaufstelle für zukünftige Studenten und hochbegabte Anwärter. Doch nicht nur die Begabung, sondern auch politische oder soziale Kriterien können herausragenden Studenten zu einem Stipendium verhelfen. Ziel ist neben der finanziellen Förderung auch der Kontakt zu Tutoren und Referenten. Die Stipendien bedeuten dabei nicht nur finanzielle Zuschüsse, sondern auch vielfältige Seminare und Tagungen. Damit sollen motivierte Studenten gefördert werden, die neben ihrem Beruf eine Fortbildung absolvieren wollen. Wer im Hochschulbereich nach einer Begabtenförderung sucht, wird auf zwölf Werke stoßen, die herausragende Studenten fördern und individuell in ihrer Entwicklung begleiten. Dabei ist diese Förderung nicht an spezielle Fachdisziplinen oder Hochschultypen gebunden.

 

Inhalt

Mit Begabung zum Ziel

Auf Grundlage von Richtlinien, die durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, herausgegeben worden sind, müssen alle Fächer gleich gefördert werden. Die Unterscheidung liegt in den einzelnen Begabtenförderungswerken, die je nach individuellem Schwerpunkt die unterschiedlichen Zielgruppen bedienen. So können die jeweiligen Bildungsprogramme durch Auswahlverfahren die unterschiedlichen Begabungen in den verschiedenen Fachschwerpunkten gezielt fördern. Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Begabtenförderungswerke sind vielfältig und meist an die jeweilige Institution und ihre Ausrichtung gebunden. So ist bei dem Evangelischen Studienwerk e. V. eine Kirchenzugehörigkeit notwendig, während bei der Rosa Luxemburg Stiftung ein soziales und ein ausgeprägtes gesellschaftliches Engagement vorausgesetzt wird.

Das Bundesministerium führt neben den Richtlinien für die Förderung auch selbst Bewerbungsverfahren für begabte Studenten durch. Dabei zielt diese Förderung in erster Linie auf die berufliche Qualifizierung nach Abschluss einer Berufsausbildung ab. Gerade junge Berufstätige haben so die Chance, sich nach einer Berufsausbildung fortzubilden und auf diesem Weg weitere Stufen auf der Karriereleiter zu erklimmen.

 

Beruf und Studium sind kein Gegensatz

Vor allem bei der Förderung und dem Stipendium durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sind die Voraussetzungen klar definiert und eng an eine fortlaufende Ausübung des Berufs gebunden. Ein guter Abschluss mit einer Mindestpunktzahl von 87 oder besser als mit der Auszeichnung „gut“ reicht dafür nicht. Auch eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden oder eine Meldung bei der Arbeitsagentur als „arbeitsuchend“ sind eine Voraussetzung für die Bewerbung. Durch diese Aspekte werden Vollzeitstudierende aus diesen Programmen ausgeschlossen und können nicht gefördert werden.

Um die Weiterbildung von Berufstätigen zu forcieren, sind die Stipendien des Bundesministeriums für einen festgesetzten Zeitraum angelegt. So werden für das Aufnahmejahr und zwei weitere Jahre Zuschüsse und Förderungen gewährt, die neben dem Eigenanteil eine Fortbildung neben dem Beruf ermöglichen. Berufliche Qualifikationen und Aufstiegsmöglichkeiten werden auf diese Weise begabten Studenten zugänglich gemacht und ebnen den Weg für mehr Wissen und Kenntnisse.

Neben berufsbegleitenden Studiengängen und Fernstudien sind auch Fremdsprachen und Studien im Bereich Management und Mitarbeiterführung eine Möglichkeit, die Förderungen des Ministeriums in Anspruch zu nehmen. Auch Aufstiegsmöglichkeiten durch die Entscheidung, einen Meister oder Betriebswirt im Fernstudium zu erlangen, können so verwirklicht werden. Dabei werden nicht nur Zuschüsse von 6.000 Euro für die Maßnahmen während der Zeit des Stipendiums übernommen. Auch Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Aufenthaltskosten können damit finanziert werden.

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