Fernstudium und Krankenversicherung

Fernstudium und Krankenversicherung - viele Fragen, die geklärt werden müssen! © Jürgen Fälchle - Fotolia.com
Fernstudium und Krankenversicherung – viele Fragen, die geklärt werden müssen! © Jürgen Fälchle – Fotolia.com

Brauche ich eine bestimmte Krankenversicherung während des Fernstudiums und wenn ja, wie sind hier die Modalitäten? Dies ist ein wichtiger Punkt, der vor der Entscheidung für ein Fernstudium geklärt werden sollte.

Wer sich zu einem Fernstudium entschließt, muss sich gleichzeitig auch Gedanken um seine Krankenversicherung machen. Entscheidend ist in erster Linie, in welchem Umfang das Fernstudium betrieben wird. Handelt es sich um ein Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, so berechtigt der Status als Student/in die Inanspruchnahme eines günstigen Studententarifs in der gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung (beispielsweise ein Basistarif).

In jedem Fall aber muss das Studium der Schwerpunkt sein, d.h., es darf keine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung vorliegen, die ihrerseits sozialversicherungspflichtig und nicht geringfügig in Umfang und Bezahlung ist. Ist dies der Fall, ist man automatisch Arbeitnehmer und muss sich entsprechend krankenversichern.

 

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Auch für Teilzeitstudierende?

Abhängig jedoch vom Alter kann es möglich sein, auch als Teilzeitstudierende/r durch eine kostenlose Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Familienversicherung Geld zu sparen, vorausgesetzt eben, das Einkommen und die Beschäftigung sind geringfügig. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr. Danach besteht die Option, auch weiterhin bei der GKV zu bleiben, entweder als Mitglied der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) mit Minimalbeitrag oder ab dem 30.Lebensjahr als freiwillig versichertes Mitglied. Ebenso kann man jederzeit einer PKV beitreten.

Dies kann auch zu Beginn des (Fern)Studiums geschehen, indem man sich in den ersten drei Monaten nach Einschreibung von der Versicherungspflicht der GKV befreien lässt, was jedoch in der Regel teurer ist, wenn man die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung bei der GKV bedenkt. Verpasst man diese Frist, ist eine Befreiung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich.

 

Infos für Arbeitnehmer, die neben dem Beruf arbeiten

Wird letztlich ein Fernstudium im Sinne eines Non-Degree-Zertifikats belegt und einer sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachgegangen, gelten die üblichen Krankenversicherungsregelungen, unabhängig vom jeweiligen Fernstudium. Schließlich geht die Gesetzgebung dann von einer beruflichen und fachlichen Qualifizierung aus, welche neben dem Beruf ausgeübt wird.

Da man zur Berufstätigkeit (auch bei Mini-Jobs) auch eine Krankenversicherungspflicht hat, gilt der Versicherungsschutz im dem Sinne auch für das Fernstudium.

 

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