Fernstudium und BAföG

Sehr oft werden wir mit der Frage konfrontiert: Erhält man im Rahmen eines Fernstudiums auch BAföG? Wenn das liebe Geld nicht wäre: Sehr unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Fernstudienanbieter sind die Lehrgangsgebühren.
Die im Leistungsumfang enthaltenen Lern- und Arbeitsmitteln, sowie die Prüfungsgebühren und die jeweilige Form der Betreuung schwanken bei den Anbietern sowohl in Einzelkursen, als auch für komplette Studiengänge. Nur beim jeweiligen Anbieter direkt kann die Höhe der gesamt, monatlich oder pro Semester zu zahlenden Gebühren erfragt oder in deren Broschüren nachgelesen werden.
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Zusätzliche Kosten müssen auch einkalkuliert werden
Bietet ein Fernstudienanbieter zum Studienprogramm begleitende Präsenzveranstaltungen (z. B. mehrtägige Blockseminare, Wochenendkurse) an entfernten Orten an, so kommen noch weitere Kosten wie Übernachtung, Verpflegung und Fahrten mit dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln hinzu.
Ebenso kann Lohnausfall eine wichtige Kostenrolle spielen, wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub besitzt oder keinen Erholungsurlaub für die Präsenzveranstaltungen bekommt. Diese finanziellen Kosten können durch ein BAföG ausgeglichen werden.
Förderung durch BAföG beim Fernstudium analog zum Präsenzstudium
Generell gilt: es stehen die gleichen Fördermöglichkeiten ebenso einem Fernstudierenden zu wie einem Studierenden an einer Präsenzhochschule. Einzige Voraussetzung dafür ist ein Vollzeitstudium. Das heißt, wenn abzusehen ist, dass man innerhalb von 12 Monaten die Abschlussprüfung ablegt und das Abschlusszeugnis in den Händen hält.
Hierfür ist eine Bescheinigung des Institutes notwendig. Allerdings wird die Höhe des BAföG innerhalb dieser 12 Monate abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen gezahlt.
Schwierigkeiten bei einem Teilzeitstudium
Da der Begriff Teilzeitstudium nicht an allen Hochschulen geklärt ist, ist hierbei die Förderung für ein Fernstudium schwierig. Zur Berechnung monatlicher Zahlungen werden hier Studienzeiten herangezogen, die bei einem Teilzeitstudium nur schwer zu ermitteln sind. Trotzdem sollte man es versuchen. Bei den Studentenwerken oder dem Amt für Ausbildungsförderung sollte man sich Hilfe holen. Sie sind auch gerne beim Stellen des BAföG-Antrages behilflich.
Meister-BAföG
Berufstätige und Arbeitssuchende können in Form eines Meister-BAföG Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen zum Lebensunterhalt erhalten. Jedoch müssen diese über eine Erstausbildung verfügen und nachweisen, dass sie sich per Fernstudium weiterbilden möchten.
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