Behinderung: Fernstudium für Behinderte

Studieren mit Behinderung? Heutzutage (fast) kein Problem.
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Ein Fernstudium ist üblicherweise für alle geeignet, die nicht regelmäßig an Vorlesungen und Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht teilnehmen können. Die Ursachen dafür können recht unterschiedlich sein, doch sie liegen in der Regel in der individuellen familiären oder beruflichen Situation begründet.
So kann auch eine Behinderung ein Grund sein, der die kontinuierliche Teilnahme an Präsenzveranstaltungen verhindert. Regelmäßig sind Behinderte allerdings vollständig im Berufsleben integriert und in einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung tätig, so dass ihnen schon vor diesem Hintergrund die regelmäßige Teilnahme an Vorlesungen kaum möglich ist. Worin auch immer die persönlichen Gründe liegen mögen, sie resultieren doch immer darin, dass das Studium überwiegend von zu Hause aus als Fernstudium absolviert werden soll. Hat man sich für einen der etablierten Anbieter von Fernstudien entschieden, ist das meist auch problemlos möglich. Doch worauf müssen Behinderte ganz besonders achten, wenn sie sich für ein Fernstudium entscheiden?

 

Inhalt

Wie findet man das richtige Studienfach?

Die Auswahl des passenden Studienfachs unterliegt auch bei Behinderten der Zielsetzung, die mit einem Fernstudium verfolgt wird. Möchte man sich beruflich weiter entwickeln und benötigt dazu einen akademischen Abschluss, oder ist ein internationaler Master of Business Administration das Mittel der Wahl?

Ist ein Bachelor- oder Masterabschluss geeignet für die berufliche Entwicklung? Wird nach dem akademischen Titel sogar eine Promotion angestrebt, weil diese aus beruflichen Gründen erforderlich ist? Studiert man nur aus Interesse, ohne berufliche Ambitionen damit zu verbinden? Soll das Studienfach den persönlichen Neigungen entsprechen oder steht die berufliche Weiterbildung im Vordergrund? Die Antworten auf diese Fragen müssen auch Behinderte finden, bevor sie sich für einen Bildungsträger entscheiden.

Im Zusammenhang mit dem Studienfach muss man sich auch Gedanken machen, in welchem zeitlichen Umfang man studieren möchte. Ist man als Behinderter berufstätig, kommt meist nur ein Teilzeitstudium in Frage. Es ist auf die zeitlichen Gegebenheiten der Berufstätigen ausgerichtet und sollte den Studienstoff pro Semester zeitlich in einer Form gestalten, dass das Studium mit einer Berufstätigkeit zu vereinbaren ist. Lassen es die persönlichen Umstände zu, kommt allerdings auch ein Vollzeitstudium in Frage, das die Studiendauer entsprechend verkürzt. Läuft vielleicht schon ein Erststudium an einer anderen Universität, dürfte ein Fernstudium als Gasthörer interessant sein, das meist auch als Teilzeitstudium absolviert wird. Hat man sich in diesen Fragen festgelegt, steht darauf aufbauend die Wahl des passenden Anbieters an. Hier haben Behinderte einige Besonderheiten zu beachten, damit das Lehrmaterial und die örtlichen Gegebenheiten ihren Anforderungen entsprechen.

 

Welche Rolle spielen das Studienmaterial und die Studienzentren?

Üblicherweise wird der Lehrstoff bei einem Fernstudium in Form von gedruckten Lehrbriefen vermitteln. Diese gilt es durchzuarbeiten. Häufig wird der Stand der Bearbeitung regelmäßig in Form von Übungsabfragen ermittelt, die je nach Bildungsträger einzuschicken sind und von den Tutoren korrigiert werden.

Sie können benotet werden und dienen dann als Zugangsvoraussetzung zu den jeweiligen Abschlussklausuren am Ende des Semesters. Viele Bildungsträger bieten auch ein virtuelles Studium in irgendeiner Form an, das bedeutet, sie stellen einen Chatraum zur Verfügung oder ermöglichen den direkten Austausch der Kommilitonen untereinander und mit den Professoren oder Tutoren. Damit ist der regelmäßige und schnelle Austausch sichergestellt, auch wenn keine regelmäßigen Präsenzvorlesungen stattfinden. Allerdings gibt es bei den meisten Anbietern Lehrveranstaltungen und Vorlesungen, in denen der Studienstoff besprochen und erläutert wird. Diese Seminare forcieren den Lernfortschritt und erleichtern das Studieren ganz maßgeblich.

Für Behinderte ist es essenziell wichtig, dass die jeweiligen Studienmaterialien entsprechend ihren Anforderungen aufbereitet sind. Hier spielt natürlich die Art der Behinderung eine maßgebliche Rolle. Sehbehinderte benötigen beispielsweise entsprechend aufbereitete Materialien in Blindenschrift und müssen bei der Auswahl ihres Studienfachs besonders darauf achten, dass die jeweiligen Kursmaterialien in Blindenschrift oder als Audio-Kassetten verfügbar sind. Ähnlich sieht es mit dem Zugang zum Studienzentrum aus, wenn Behinderte an den Rollstuhl gebunden sind. Dann müssen die Örtlichkeiten behindertengerecht und barrierefrei gebaut und zugänglich sein, damit der Besuch der Lehrveranstaltungen am besten ohne fremde Hilfe möglich ist.

 

Welche Anbieter kommen für Behinderte in Frage?

So sehr sich die Auswahl des passenden Studienfachs und des richtigen Abschlusses an den persönlichen Anforderungen des Studierenden ausrichten sollte, so sehr stehen Behinderte oft vor fast unlösbaren Problemen.

Häufig sind die gewünschten Studienfächer nicht für Behinderte ausgearbeitet oder die Studienörtlichkeiten nicht zugänglich. Als Behinderter ist man teilweise mit Herausforderungen konfrontiert, die sich kaum allein lösen lassen und die es sehr schwer machen, die Entscheidung einer beruflichen Weiterentwicklung erfolgreich umzusetzen. Doch es gibt auch einige Ausnahmen. So ist die FernUniversität Hagen nicht nur eine der ganz wenigen Institutionen in Deutschland, in denen man ein akademisches Bachelor- oder Masterstudium abschließen kann, sondern sie ist auch einer der wenigen Bildungsträger, die das Studium für Behinderte ermöglicht.

So hat die FernUniversität einen Teil ihres Studienprogramms in Form von audiotaktilen Medien aufbereitet. Dazu gehören aktuell die Fächer Psychologie, Philosophie, Geschichte, Literaturwissenschaft, Bildungswissenschaft, Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft. Der Lehrstoff wird in Form von Studienbriefen vermittelt, an Studienzentren in ganz Deutschland finden regelmäßig ergänzenden Lehrveranstaltungen statt. Die Lehrmaterialien werden für Blinde und Sehbehinderte in geeigneter Form aufbereitet, hierbei handelt es sich aktuell um eine Punktschrift-Druckausgabe, um Nur-Text-Format, um eine Audioausgabe als CD oder Kassette, um Blindenkurzschrift und um das herkömmliche Word-Format.

Mit Hilfe dieser behindertengerechten Ausfertigung der Lehrmaterialien ist es auch Behinderten möglich, das Studium zu absolvieren. Ebenso sind viele Studienzentren für Behinderte zugänglich, so dass die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen sichergestellt ist. Sieht man von der Aufbereitung der Materialien in blindengerechter Form ab, verläuft das Fernstudium in Hagen für Behinderte nicht anders als für alle anderen Studenten. Es gilt, die Lehrbriefe innerhalb einer bestimmten Frist zu bearbeiten und entsprechende Übungsaufgaben einzuschicken. Sie dienen dazu, die Erarbeitung des Stoffes zu kontrollieren und sind gleichzeitig die Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren. Diese werden an den Studienzentren zu Ende des Semesters geschrieben.

So individuell die Aufbereitung des Lehrstoffes für Behinderte also sein mag, so sehr unterliegen sie allen anderen Regularien zum erfolgreichen Studieren an der FernUniversität. Sie gilt damit insgesamt als Paradebeispiel, wie die Integration von Behinderten auch in der Studienlandschaft gelingen kann. Allerdings besteht hier bei unzähligen anderen Bildungsträgern noch umfangreicher Optimierungsbedarf, denn gerade bei der Bereitstellung der Studienmaterialien für Sehbehinderte und Blinde krankt es in der Regel noch.

 

Wie ist ein Fernstudium für Behinderte zu finanzieren?

Besonders Behinderte können mit dem Problem konfrontiert sein, die finanziellen Mittel für ein Fernstudium aufgrund der Behinderung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten aufbringen zu können.

Dies gilt besonders, wenn sie nicht oder nur eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen können und mit ihren finanziellen Mitteln besonders haushalten müssen. Dann bleibt häufig nur der Weg, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen oder bei dem jeweiligen Bildungsträger um eine Ermäßigung des Studienmaterials zu ersuchen.

Die Bereitstellung des Studienmaterials zu ermäßigten Kosten kann seitens des Bildungsträgers durchaus vorgesehen sein. Die FernUniversität Hagen allerdings fordert den vollen Kostensatz für die aufbereiteten Lehrbriefe, der für alle anderen Studierenden auch gilt. Gerade wenn behinderte Studierende die vollen Kosten abdecken müssen und lediglich Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe beziehen, reichen diese Mittel regelmäßig nicht aus, die anfallenden Studiengebühren zu zahlen. Sowohl die Sozialhilfe als auch die Eingliederungshilfe dienen vorrangig der Grundsicherung, oder sie decken Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilnahme am Arbeitsleben ab. Allerdings sind sie nicht dazu konzipiert, eine Weiterbildung zu finanzieren. Zu diesem Zweck können bei den zuständigen Sozialämtern weitere Zuschüsse beantragt werden wie Büchergeld, Vorlesekosten oder ein Ersatz der Fahrtkosten.

 Weiterführende Hinweise zum Thema Fernstudium mit Behinderung sind hier zu finden: 

http://www.fernuni-hagen.de/zmi/at-medien/start.html 
http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=06100
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=193

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