Ein Fernstudium neben dem Referendariat: Ratgeber

Das Referendariat als Vorbereitung auf den Beamtendienst ist in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung, neben der kaum Zeit für ein paralleles Studium bleibt. Während der Zeit des Referendariats ein fachfremdes Studium zu beginnen, ist nicht sinnvoll. Wird jedoch ein ganz spezieller Berufszweig angestrebt, für den zusätzliche Qualifikationen nötig sind, stellen Fernkurse unter Umständen eine gute Möglichkeit dar, Referendariat und Weiterbildung miteinander zu vereinen.

Wichtig ist jedoch, die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen, bevor parallel zum Referendariat ein Fernstudium aufgenommen wird.

 

Inhalt

Wie ist die Gesetzeslage?

Die für Referendariaten geltenden Vorschriften regeln die jeweiligen Landesverwaltungen. Konkret sind die jeweiligen Pflichten den Beamtengesetzen der einzelnen Bundesländer zu entnehmen. In der Regel ist darin vorgesehen, dass die gesamte Arbeitskraft dem Referendariat gewidmet wird. Nebentätigkeiten müssen sowohl behördlich als auch mit der Arbeitsstelle abgeklärt werden.

Unentgeltliche Nebentätigkeiten fallen jedoch allgemein nicht darunter, sie werden als persönliche Aktivitäten gewertet. Demnach ist ein gleichzeitiges Fernstudium rechtlich gesehen kein Problem – anders verhält es sich möglicherweise, wenn die Studierenden an einer staatlichen Universität eingeschrieben sind und den studentischen Status genießen. Erste Informationen für den individuellen Fall erteilen die jeweils zuständigen Landesämter.

 

Fernstudium während des Lehrerreferendariats

Dauer und spezifische Bedingungen des Lehrerreferendariats werden durch die jeweiligen Landesämter festgelegt. Der tatsächliche Arbeitsaufwand ist jedoch nur schwer einzuschätzen und hängt von vielen Faktoren ab: Unterrichtsformen, Unterrichtsstoff, Voraussetzungen der Schüler und die jeweilige Klassengröße sind nur einige Aspekte, die sich auf den Arbeitsalltag auswirken. Die meiste Arbeit findet dabei außerhalb der Schule statt, denn die Vorbereitung von Unterrichtsstunden und Lernmaterialien bewegt sich zeitlich meist im Rahmen von 20 bis 30 Stunden.

Hinzu kommen regelmäßige Prüfungen, sowohl die zeitliche als auch die psychische Belastung während des Lehrerreferendariats ist enorm hoch. Weiterführende Masterstudiengänge oder Fernkurse, die berufsbegleitend angelegt sind, können das Referendariat jedoch unter Umständen ergänzen. Insbesondere an speziellen Schulen und Fördereinrichtungen können Weiterbildungen neben dem Referendariat sinnvoll sein.

 

Fernstudium während des Rechtsreferendariats

Während des Rechtsreferendariats ein Zweitstudium aufzunehmen oder einen weiterführenden Masterstudiengang zu belegen, ist durchaus üblich. Viele Rechtsreferendare belegen nebenbei spezialisierende Fernkurse, etwa in Arbeits- oder Wirtschaftsrecht, um nach der Ausbildung bereits vertiefende Kenntnisse vorweisen zu können. Allerdings gelten je nach Bundesland teils abweichende gesetzliche Regelungen, so ist ein Studium beispielsweise in Hessen genehmigungspflichtig. Wird neben dem Referendariat ein Studium aufgenommen, muss dies bei der Referendarsgeschäftsstelle angezeigt werden. Die Genehmigung erfolgt in der Regel, wenn glaubhaft versichert werden kann, dass das Studium die Referendarstätigkeit nicht beeinträchtigt.

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Beispielsweise in Sachsen hängt die Genehmigung allerdings von den bisher erreichten Noten ab – Referendaren mit durchschnittlichen bis schlechten Noten wird ein zusätzliches Studium insbesondere zu Beginn der Referendariatszeit meist versagt. Ein Fernstudium, bei dem keine Präsenzzeiten zu berücksichtigen sind, ist demnach unter bestimmten Voraussetzungen durchaus eine passende Möglichkeit, um neben dem Referendariat zu studieren.

 

Fernstudium neben dem Referendariat: Vorteile

Wenn ein paralleles Studium genehmigt wurde und dieses die Immatrikulation an einer Hochschule beinhaltet, kann der Studentenstatus durchaus Vorteile mit sich bringen: Zum einen kann das Semesterticket auch für die Fahrt zur Referendariatsstelle genutzt werden, sodass die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel deutlich günstiger ausfällt. Zum anderen zahlen Referendare, die sich selbst krankenversichern müssen, als eingeschriebene Studenten unter Umständen geringere Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung. Darüber hinaus kann ein neben dem Referendariat absolviertes Fernstudium von späteren Arbeitgebern sehr positiv gewertet und als Beleg für überdurchschnittliches Engagement, breites fachliches Interesse, eigenständiges und strukturiertes Arbeiten sowie eine hohe Belastbarkeit gesehen werden.

 

Fazit: Was ist zu beachten?

Insgesamt ist es wenig sinnvoll, neben dem Referendariat ein zweites grundständiges Studium zu beginnen: Erstens dauert das Referendariat in der Regel nur 2 Jahre, zweitens ist das Arbeitspensum enorm hoch, drittens kommt es gegebenenfalls zu Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber. Weiterführende Studiengänge oder aufbauende Fernkurse können durchaus eine nützliche Ergänzung zum Referendariat darstellen.

Dennoch sollten vor Beginn unbedingt Informationen bei den entsprechenden Landesbehörden, Referendarsgeschäftsstellen und weiteren relevanten Einrichtungen eingeholt werden. Insbesondere gilt dies im Falle des Fernstudiums für die Unterscheidung zwischen staatlichen und privaten Instituten und deren Auswirkung auf den Status der Referendare. Es gibt durchaus Fälle, in denen ein paralleles Studium untersagt worden ist, wenn zuvor keine Genehmigung eingeholt wurde.

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