
Ein Fernstudium nach Jahren wieder aufnehmen – geht das?

Die Gründe, die zu einer Unterbrechung des Studiums führen, können sehr unterschiedlich sein. Studierende an Präsenzuniverstäten können Ihr Studium ebenso unterbrechen wie Studierende an Fernhochschulen. Doch kann ein Fernstudium nach einigen Jahren auch ohne Probleme wieder aufgenommen werden?
Die Antwort auf diese und andere Fragen wollen wir nun klären.
Inhalt
Studienabbruch oder Urlaubssemester?
In jedem Studiengang besteht die Möglichkeit, Urlaubssemester zu nehmen. Die mögliche Anzahl wird an den Universitäten festgelegt. So besteht zum Beispiel die Option, nach der Geburt eines Kindes mehrere Semester Urlaub zu nehmen. Doch auch ohne besondere Begründung steht es Ihnen jederzeit frei, Urlaubssemester zu beantragen. Sie vermeiden damit eine Exmatrikulation, unterliegen jedoch zeitlichen Beschränkungen, da die Zahl der Urlaubssemester begrenzt ist.
Möchten Sie Ihr Studium unterbrechen, um ein Jahr im Ausland zu leben bzw. zu arbeiten oder sich anderen Aufgaben im Leben zu widmen, sind Urlaubssemester in jedem Fall einem Studienabbruch vorzuziehen. Holen Sie mit Ihrem individuellen Anliegen dazu Rat bei der Studienberatung Ihrer Hochschule ein. Der Abbruch des Studiums schließt zwar eine spätere Fortsetzung des Studiums nicht aus, zieht jedoch unter Umständen Probleme nach sich.
Gibt es einen Unterschied zwischen Fernuniversität und normaler Hochschule?
Grundsätzlich geht jede Universität anders mit dem Abbruch des Studiums und der erneuten Aufnahme um. Rechtlich ist es jedoch prinzipiell möglich, ein Studium, auch ein Fernstudium, nach Jahren wieder aufzunehmen. Achten Sie jedoch darauf, welche Dokumente Sie für die erneute Immatrikulation benötigen.
Genaue Auskünfte sollten Sie stets beim Studierendensekretariat einholen. Möglicherweise haben sich die Regelungen an Ihrer Hochschule inzwischen verändert, wenn der Zeitpunkt Ihrer Exmatrikulation bereits länger zurück liegt.
Welche Schwierigkeiten können auftreten?
Die Prüfungsleistungen, welche Sie bereits erbracht haben, verlieren zunächst nicht Ihre Gültigkeit. Die Anerkennung bei der Einstufung in ein Fachsemester kann dennoch problematisch werden. Die Module Ihres Studienganges können sich verändert haben, sodass Ihre bisherigen Leistungen für das geltende Curriculum nicht mehr anerkannt werden. Sie müssen in solch einem Fall die Leistungen nachholen. Je länger der erste Teil Ihres Studiums zurück liegt, desto eher tritt dieses Problem auf. Ähnlich verhält es sich jedoch auch bei einem Wechsel der Hochschule, sodass Universitäten durchaus auf diese Schwierigkeiten eingestellt sind und Sie beim Einstieg beraten.
Zudem können sich die Zulassungskriterien verändert haben und inzwischen ein Numerus Clausus bestehen. Mitunter gelten auch nur NC für höhere Semester, sodass Sie beim Beginn des Studiums davon noch nicht betroffen waren.
Nehmen Sie Ihr Studium schließlich wieder auf, müssen Sie unter Umständen mit einem höheren Zeitaufwand rechnen, um Ihr Wissen aufzufrischen. Dazu ist es hilfreich, auch bereits absolvierte Veranstaltungen noch einmal zu besuchen, ohne jedoch die Prüfungsleistungen noch einmal erbringen zu müssen.
Immatrikuliert sein, ohne zu studieren?
Ein Fernstudium nach Jahren wieder aufzunehmen, ist im Prinzip ebenso möglich. Doch die Gebühren für ein solches Studium sind meist sehr hoch und Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass das bisher investierte Geld verloren ist, wenn Sie Ihr Studium nicht abschließen. Für zeitlich überschaubare Unterbrechungen eigenen sich auch hier Urlaubssemester. Andernfalls können Sie immatrikuliert bleiben, ohne jedoch Lehrveranstaltungen zu belegen. Dies ist an normalen Universitäten in den meisten Fällen ohne Probleme möglich, an Fernuniversitäten aufgrund der hohen Kosten jedoch nicht empfehlenswert.
Ein Fernstudium an einer öffentlichen Hochschule kann jedoch auf diese Weise gestreckt werden. Beachten Sie jedoch, dass für Sie möglicherweise Langzeitstudiengebühren fällig werden. Zudem ist die Anzahl der Semester, die Sie für Ihren Abschluss aufwenden dürfen, meist begrenzt.
Eine Wiederaufnahme planen
Meist gelten für Studieninteressierte, deren Abitur bereits länger zurückliegt, andere Fristen für die Einschreibung. Nach einer längeren Unterbrechung werden Sie davon ebenso betroffen sein. Erfragen Sie diese Fristen rechtzeitig und erkundigen Sie sich idealerweise nach einem Termin für die Studienberatung. Diese kann Ihnen bereits erste Auskünfte zur Einstufung in ein geeignetes Semester geben. Haben sich die Lehrpläne gravierend verändert, werden Sie möglicherweise tiefer gestuft und benötigen eine höhere Anzahl an Fachsemestern bis zum Abschluss.
Ein Fernstudium kann jedoch prinzipiell ebenso wie ein Präsenzstudium auch nach Jahren wieder aufgenommen werden. Ausführliche Modulbeschreibungen helfen Ihnen dabei, sich auf den Stoff des Studiums vorzubereiten und Wissen aufzufrischen. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf das erneute Studium vor und vermeiden Sie nach Möglichkeit eine zu hohe Belastung.
Ausgeschlossen ist eine Wiederaufnahme im Übrigen dann, wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. In der Regel bedeutet dies, dass Sie eine Prüfungsleistung auch im dritten Versuch nicht erbringen konnten. Sie werden in solch einem Fall für den Studiengang gesperrt und eine Wiederaufnahme ist auch nach Jahren ausgeschlossen.