Bildungsurlaub vor Klausuren für Fernstudierende? Rechtliche Bedingungen

Bildungsurlaub, was auch unter dem Namen Bildungsfreistellung bekannt ist, dient der beruflichen oder politischen Bildung. Dabei wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber freigestellt mit dem Ziel sich weiterzubilden und erhält weiterhin sein reguläres Gehalt, so dass der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber finanziert wird.

 

Inhalt

Unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Bezüglich des Bildungsurlaubes gibt es in Deutschland in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen, da es kein einheitliches Bundesgesetz dazu gibt. Alle Bundesländer, außer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen bei denen bislang kein diesbezügliches Gesetz existiert, haben eigene Bildungsurlaubsgesetze. Die Bundesländer mit Bildungsurlaubgesetzen sehen fünf Tage Bildungsurlaub vor, mit Ausnahme des Saarlandes, indem Arbeitnehmern sogar sechs Tage jährlich zustehen.

In den vier Ländern in denen es kein spezifisches Gesetz auf Bildungsurlaub gibt, haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung. Doch auch in diesen Ländern haben einige Berufsgruppen Anspruch auf Bildungsurlaub, da er in einigen Tarifverträgen festgelegt ist. Ausschlaggebend für das Gesetz welches Anwendung findet, ist das Land indem sich der Arbeitsplatz befindet und nicht der Wohnort. Beamte sind in vielen Bildungsgesetzen vom Bildungsurlaub ausgeschlossen und auch für Auszubildende gelten oftmals unterschiedliche Regelungen.

Voraussetzung für den Bildungsurlaub ist das die Weiterbildungsmaßnahme, zu dem auch eine Veranstaltung aus einem Fernstudium zählen kann, als Bildungsurlaub anerkannt ist. Einen Antrag darauf kann nur der Anbieter der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme stellen. In den meisten Ländern gibt es bestimmte Verzeichnisse, die Aufschluss darüber geben, ob eine Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt wird.

 

Bildungsurlaub im Rahmen eines Fernstudiums

Der Bildungsurlaub kann im Rahmen eines Fernstudiums für Präsensveranstaltungen an den jeweiligen Universitäten oder auch bei Prüfungen beantragt werden. Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht darin, dass dann kein regulärer Urlaubstag verbraucht wird. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze gibt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Vorgaben.

In der Regel ist Bildungsurlaub aber meist nur bei mehrtägigen Veranstaltungen möglich. Teilweise muss auch eine gewisse Stundenzahl pro Tag erreicht werden. So dass sich der Bildungsurlaub vor allem bei der Belegung bestimmter Blockseminare anbietet. Bildungsurlaub muss immer beantragt werden. Wie lange vorher der Bildungsurlaub beantragt werden muss, ist wiederum abhängig vom jeweiligen Land, beträgt aber meist zwischen acht und zwölf Wochen.

In einigen Ländern besteht auch die Möglichkeit den Bildungsurlaub aus mehreren Jahren zusammenzufassen, was sich insbesondere wenn Bildungsurlaub im Rahmen eines Fernstudiums genommen wird, lohnen kann, da so auch mehrwöchige Präsenzveranstaltungen möglich sind. Dass ein Antrag auf Bildungsurlaub für die Vorbereitung auf Klausuren im Selbststudium erfolgreich ist, ist sehr unwahrscheinlich.

Bildungsurlaub kann in der Regel nur in Form von Präsenzveranstaltungen genommen werden. Wenn ein Arbeitnehmer jedoch einen Präsenzkurs belegt, der beispielsweise der Klausurenvorbereitung dient, besteht durchaus die Möglichkeit, in Abhängigkeit von den jeweiligen Landesgesetzen, dass diese als Bildungsurlaub anerkannt wird.

 

Fazit

Insgesamt beseht also durchaus die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen, im Rahmen eines Fernstudiums Bildungsurlaub zu erhalten. Da es jedoch viele Sonderregelungen gibt und ein Fernstudium nicht immer automatisch als Bildungsurlaub anerkannt wird, ist es notwendig sich rechtzeitig bei den einzelnen Landesbehörden oder seinem Arbeitgeber zu informieren, um später nicht enttäuscht zu werden.

Die alleinige Prüfungsvorbereitung zuhause wird in der Regel allerdings nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Neben den gesetzlichen Regelungen besteht natürlich immer auch die Möglichkeit persönliche Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen.

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