Gibt es eine Anmeldepflicht des Fernstudiums beim Arbeitgeber?

Für Personen, die sich berufsbegleitend weiterbilden möchten, stellt ein Fernstudium eine gute Möglichkeit dar. Denn ein Fernstudium bietet die Möglichkeit sehr flexibel in der Freizeit den Stoff zu erlernen, da es nur sehr wenige verpflichtende Präsenzzeiten gibt.

Da beispielsweise bei der Aufnahme einer Nebenerwerbstätigkeit die Zustimmung des Arbeitsgebers einzuholen ist, stellen sich viele Arbeitnehmer die berechtigte Frage, ob sie auch gesetzlich verpflichtet sind ihrem Arbeitgeber über die Aufnahme eines Fernstudiums zu informieren.

 

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Rechtliche Situation bei der Aufnahme eines Fernstudiums neben der Berufstätigkeit

Rein rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber über die Aufnahme eines Fernstudiums nicht informiert werden, solange die Kosten eines Fernstudiums selbst vom Arbeitnehmer getragen werden und das Fernstudium komplett in der Freizeit absolviert wird, also in keinster Weise die Leistungsfähigkeit im Job gefährdet. Inwieweit sich ein Arbeitnehmer für eine Weiterbildung entscheidet, zu denen auch ein Fernstudium zählt, ist seine persönliche Entscheidung und aus rechtlicher Perspektive nicht anders zu behandeln als beispielsweise der Eintritt in einen Sportverein.

Eine gesetzlich geregelte Anmeldepflicht für ein Fernstudium existiert in Deutschland folglich nicht. Dennoch gibt es durchaus Situationen, in denen es sinnvoll ist, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber über den Plan ein Fernstudium aufzunehmen informiert.

 

Wann ist es sinnvoll den Arbeitgeber über die Aufnahme eines Fernstudiums zu informieren?

Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt den Arbeitgeber zu informieren, so kann es doch hilfreich sein den Arbeitgeber in seine Pläne einzuweihen, um beispielsweise unterschiedliche Unterstützung zu erhalten.
Wenn das geplante Fernstudium für die derzeitige Berufstätigkeit des Arbeitnehmers hilfreich ist und das mit dem Studium erlangte neue Wissen dem Arbeitgeber nutzt, ist es durchaus möglich, dass der Arbeitgeber das Studium begrüßt und ganz aktiv unterstützt. Beispielsweise indem der Arbeitgeber die finanziellen Kosten des Studiums übernimmt oder bezuschusst.

Eine weitere Form der Unterstützung sind Beurlaubungen. Auch in einem Fernstudium gibt es immer wieder Präsenzphasen und Prüfungsphasen in denen Fernstudierende in der Regel Urlaub nehmen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer für diese Phasen freigestellt wird und dafür keinen Urlaub nehmen muss. Neben kürzeren Freistellungen in aktuellen Prüfungsphasen bieten manche Arbeitgeber auch an, dass der Arbeitnehmer regelmäßig einen kompletten Tag pro Woche zur Absolvierung des Fernstudiums zur Verfügung gestellt bekommt und freigestellt ist. Inwieweit der Arbeitgeber das Fernstudium unterstützt hängt natürlich auch von der Art des Fernstudiums ab und inwieweit sich das erlangte Wissen mit der derzeitigen Berufstätigkeit verbinden lässt.

Wenn im Rahmen eines Fernstudiums ein Bildungsurlaub geplant ist, ist es unabdingbar den Arbeitgeber darüber zu informieren, da dieser beantragt werden muss. Allerdings gelten hierfür in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Regelungen, da es kein einheitliches Gesetz gibt. Doch auch wenn der Arbeitgeber keine direkte Unterstützung anbietet, hilft das Wissen um die Existenz eines Fernstudiums vielleicht bei Verständnis, wenn der Arbeitnehmer immer zu speziellen Zeiten, beispielsweise in der intensiven Prüfungszeit, Urlaub nehmen muss.

 

Die meisten Sorgen vor negativen Konsequenzen eines Fernstudiums sind unbegründet

Viele Arbeitnehmer die sich für ein Fernstudium aus einem Themengebiet entscheiden, dass mit ihrer Berufstätigkeit nichts zu tun hat, befürchten eine ablehnende Haltung ihres Arbeitgebers. Mögliche Sorgen des Arbeitgebers, dass die Arbeit durch das Fernstudium vernachlässigt wird oder ein Berufswechsel geplant ist, lassen sich jedoch meist in einem persönlichen Gespräch ausräumen.

Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch aus den genannten oder anderen Gründen dagegen entscheidet den Arbeitgeber zu informieren, drohen ihm auf jeden Fall keine rechtlichen Konsequenzen, auch wenn der Arbeitgeber später von der Aufnahme des Fernstudiums erfährt.

One Reply to “Gibt es eine Anmeldepflicht des Fernstudiums beim Arbeitgeber?”

  1. Hallo,
    ich stecke gerade in einer vom Arbeitsamt finanzierten Umschulung.
    Jetzt würde ich gerne parallel ein Fernstudium in einem ähnlichen Bereich beginnen.
    Die Themenfelder sind teilweise ähnlich.
    Das wäre dann ein Vollzeit-Online Studium.

    Frage: Wenn ich mich an der Fernuni anmelde, kann die Agentur f. Arbeit etwas davon mitbekommen?
    Wer erfährt etwas von einer Anmeldung? Krankenkasse, RV, oder andere Behörden?

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