Als Gasthörer an der FernUni Hagen – so funktioniert`s

Sie wollen nur mal ins Fernstudium reinschnuppern? an der FernUni Hagen kein Problem. © Kumbabali - Fotolia.com
Sie wollen nur mal ins Fernstudium reinschnuppern? An der FernUni Hagen kein Problem.
© Kumbabali – Fotolia.com

Früher war doch alles einfacher und besser, oder? Da hieß ein Studi, der nicht als „ordentlich studierend“ immatrikuliert war, aber trotzdem einen Platz im Hörsaal belegte, schlicht „Gasthörer“. Einer mit dem Recht, Wissen aufzusaugen, ohne um Anerkennung in Form von Prüfungen kämpfen zu müssen, die es erfolgreich zu bestehen galt. Der also ohne Druck so da sein durfte.

Ein Kurszweithörer war so etwas Ähnliches wie ein Gasthörer. Einer, der nicht genug kriegen konnte und gleich an mindestens zwei Unis parallel studierte. Weil er aber oft nur an einer Einrichtung „ordentlich“ eingeschrieben sein durfte, war er bei der anderen quasi unordentlich mit dabei. Und damit – so zumindest schien es – auch wieder irgendwie nur zu Besuch.

 

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Heute ist das Früher von morgen – und damit besser als gestern

Seit zehn Jahren ist alles anders – zumindest an der FernUniversität Hagen: Im Sommersemester 2004 wurden Gast- und Kurszweithörer abgeschafft und durch Akademiestudenten ersetzt. Klingt erst einmal hochtrabend und kompliziert – ist es aber nicht. Tatsächlich ist dieser Status einfach zu begreifen, und bietet dabei noch gehaltvolle Chancen. Worauf die Hagener Institution auch ein bisschen stolz ist. Denn sie hat als erste Universität ein solches „Studium on demand“ entwickelt.

 

Für alle Wissenshungrigen und -durstigen

Die Zielgruppen, die damit angesprochen werden sollen, sind unterschiedlich. Zunächst einmal stehen Akademiestudien all den Menschen offen, die sich via Fernstudium wissenschaftlich weiterbilden, gezielt Wissenslücken schließen oder ihre Persönlichkeit entwickeln wollen. Und zwar unabhängig von ihrem Schulabschluss oder ihrem Alter. So erhält wirklich jeder Bildungsinteressierte die Möglichkeit einer Zulassung.

Apropos: Die Bewerbungsfristen für die Zulassung zum Akademiestudium im Wintersemester läuft vom 1. Juni bis 31. Juli und für einen Besuch im Sommersemester vom 1. Dezember bis 31. Januar. Während dieser Zeitfenster sind die Anträge online gestellt.

 

Zum Spicken und Ausloten

Weiters stellen Akademiestudien einen prima Einstieg für künftige ordentlich Studierende dar: Diese können sogar bereits als Schüler noch vor ihrem Abitur reinschnuppern, sich orientieren oder sogar ein Fach auch schon mal richtig austesten.

Und drittens können Akademiestudierende – bis auf teilnahmebeschränkte Veranstaltungen, Seminare und Praktika – aus sämtlichen Kurs- und Modulangeboten der FernUni schöpfen. Da manche mit einer Klausur oder Hausarbeit abschließen, können diese Leistungen unter Umständen auch später etwa für einen Bachelor-Studiengang angerechnet werden. In diesem Fall empfiehlt sich wegen der Einzelheiten jedoch ein vorheriges Gespräch beim Prüfungsamt der betreffenden Fakultät.

Praktisch ist auch, dass das Akademiestudium Interessierten bei der Vorbereitung auf die Masterstudiengänge nutzen kann. Sprich: Wer bereits ein Studium erfolgreich hinter sich gebracht hat, aber (noch) nicht über die geforderten Grundkenntnisse verfügt, um zum Master-Studiengang zugelassen zu werden, kann das als „Aka-Studi“ nachholen.

 

Mit Freiheit zur Weisheit

Somit kann sich also jeder nach Wunsch und Neigung sein eigenes Studienprogramm erstellen und die betreuten Fernkurse in seinem individuellen zeitlichen Rahmen im Prinzip an jedem Ort dieser Welt absolvieren.

Was es allerdings nicht leisten kann: Da das Akademiestudium der Hagener einem Gasthörerstudium an Präsenzhochschulen entspricht, sind diese Studierenden für keinen „richtigen“ Studiengang eingeschrieben. Deshalb lässt sich damit auch kein Hochschulabschluss generieren.

 

Und, was kostet so etwas?

Ein Akademiestudium ist nie umsonst, und kostenfrei ist es auch nicht. Vielmehr decken sich die Auslagen mit denen für ein „Normalstudium“. – Bis auf den Beitrag in Höhe von 11 Euro, den die Uni-Verwaltung dann an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) weiterleitet.

Nach der geltenden Gebührenordnung vom 4. Oktober 2013 fällt jedes Semester ein obligatorischer Obulus in Höhe von 50 Euro an. Zu dieser Grundgebühr kommt noch eine Kursgebühr. Diese beträgt pro belegter, sogenannter „Semesterwochenstunde“, kurz SWS, 12,50 Euro. Wobei SWS etwas anderes sind als die Leistungspunkte (Credit Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS): Bei den SWS wird nur der Zeitaufwand berücksichtigt, der auf die Vorlesung an sich entfällt. Die Credit Points hingegen zählen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten.

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