Master-Fernstudium

Der Master dient als Vertiefung und der fachlichen Erweiterung der gewählten Thematik. © dizain - Fotolia.com
Der Master dient als Vertiefung und der fachlichen Erweiterung der gewählten Thematik. © dizain – Fotolia.com

Bei einem Master-Fernstudium handelt es sich immer um ein postgraduales aufbauendes Studium, das heißt, es muss vorab bereits ein akademischer Grad erworben worden sein. Dies kann ein Bachelor, ein Diplom, ein Magister oder das Erste Staatsexamen sein.

Beim Masterstudium unterscheidet man zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiterbildenden Studiengängen. Konsekutiv – also folgend – ist das Masterstudium, wenn ein Fach weiterstudiert wird, für das bereits ein Bachelor erworben wurde. Es muss sich nicht um dasselbe Fach handeln, es muss aber ein fachlicher Zusammenhang bestehen, der zu einer (wissenschaftlichen) Vertiefung des Bachelorstudiums führt. Konsekutive Masterstudiengänge sollen der Vertiefung, Verbreiterung und fachlichen Erweiterung dienen.

 

Inhalt

Nicht-konsekutives und konsekutives Master-Fernstudium

Nicht-konsekutive Masterstudiengänge führen zu den gleichen Abschlüssen wie konsekutive; sie können aber auch von Absolventen anderer Fachrichtungen gewählt werden. So bietet die AKAD zum Beispiel ein Master-Fernstudium „Betriebswirtschaft“ als konsekutiven Studiengang für Ökonomen und als nicht-konsekutiven Studiengang für Nichtökonomen an.

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nicht unbedingt das vorherige Absolvieren eines entsprechenden Bachelorstudiums voraus; hier müssen aber qualifizierte berufspraktische Erfahrungen nachgewiesen werden, die in der Regel über die Dauer von mindestens 12 Monaten erworben wurden. Das Studium soll an die Berufserfahrungen anknüpfen und diese fachlich/ inhaltlich vertiefen. Das Qualifikationsniveau des Abschlusses entspricht dem der konsekutiven Master-Studiengänge.

 

Studienfächer

Vom Studienangebot im Bereich Master-Fernstudium sind nur wenige Fächer – wie Lehramtsfächer oder Medizin – ausgenommen. Die Fernuniversität Hagen listet auf ihrer Internetseite das folgende Angebot:

  • Bildung und Medien – eEducation
  • Europäische Moderne – Geschichte und Literatur
  • Governance
  • Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext
  • Soziologie – Individualisierung und Sozialstruktur
  • Elektrotechnik und Informationstechnik
  • Computer Science
  • Informatik
  • Mathematik
  • Rechtswissenschaft
  • Wirtschaftswissenschaft
  • Volkswirtschaftslehre

 

Aber auch Betriebswirtschaftslehre, Clinical Research Management, Finance and Banking, Management, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftspädagogik und anderes mehr gehören zu dem breiten Spektrum an Angeboten im Master-Fernstudium, das von diversen Fernstudienstätten angeboten wird.

 

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich gilt, dass ein Master erworben werden kann, wenn bereits ein anderes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen wurde. Diese Grundbedingung wird dadurch ergänzt, dass bei konsekutiven Masterstudiengängen der Nachweis der fachlichen Relevanz des bisher studierten Faches erbracht werden muss. Wer also zum Beispiel an der Fernuniversität Hagen das Fach „Bildung und Medien – eEducation“ studieren möchte, muss einen Bachelor oder Diplom/Magister in Erziehungs- oder Bildungswissenschaft nachweisen oder aber ein mindestens 6-semestriges Studium in Sozialpädagogik oder auf Lehramt absolviert haben.

Bewerber, die aus anderen verwandten Studiengängen kommen, müssen zudem vorab bestimmte Studienmodule als Akademiestudium belegen. Die genauen Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich in Abhängigkeit vom gewählten Studienfach; in einigen Fällen sind sie enger ausgelegt, so zum Beispiel für das Master-Fernstudium „Mathematik“, für das an der Universität Hagen der Abschluss eines Bachelor-Studiums Mathematik die grundlegende Voraussetzung ist; in anderen Fällen sind sie weiter ausgelegt, wie zum Beispiel im Fach Philosophie, für das kein bestimmtes Studienfach vorgegeben ist; es müssen, sofern im Bachelorstudium keine Grundlagenkenntnisse nachweisbar erworben wurden, dann aber bestimmte Grundlagenkurse besucht werden. Zudem werden häufig zusätzliche Kenntnisse – wie zum Beispiel Fremdsprachenkenntnisse – vorausgesetzt. Je nach Studienstätte und -fach können weitere Voraussetzungen – wie zum Beispiel berufliche Vorbildung – hinzukommen. Für weiterbildende Master-Studiengänge ist die berufliche Praxis grundlegende Voraussetzung; für nicht-konsekutive Studiengänge der Abschluss eines Bachelor-Studiums, zu dem allerdings kein fachlicher Bezug bestehen muss.

 

Abschluss

Bei den konsekutiven Masterstudiengängen entsprechen die abschließenden Grad-Bezeichnungen denen des Bachelors; aus einem Bachelor of Arts (B.A.) wird dann also ein Master of Arts (M.A). Daneben gibt es die Bezeichnung „Master of Business Administration“ (MBA), die als akademischer Grad den anderen Master-Graden entspricht. Im Ermessen der Hochschulen liegt es, ob sie englischsprachige oder deutschsprachige Grade verleiht – Mischformen sind nicht vorgesehen, ebenso ist eine nachträgliche Änderung durch den Master oder Magister selbst nicht erlaubt. Für die weiterbildenden Studiengänge sind im Prinzip ähnliche Bezeichnungen vorgesehen wie für die konsekutiven Studiengänge; die Hochschulen können hiervon aber abweichen.

Die Hochschulen können die Abschlussbezeichnungen für ihre Master frei wählen. Das heißt aber nicht, dass diese zwangsläufig von den Bezeichnungen, die für konsekutive Master erlaubt sind, abweichen. Der Masterabschluss berechtigt zur Promotion; für Berufseinsteiger hat er in der Regel den Vorteil, dass Master-Absolventen ein höheres Grundgehalt beziehen als Bachelor-Absolventen.

 

Bewerbung

Für ein Master-Fernstudium bewerben kann sich, wer ein entsprechendes Bachelor- oder Magister-/Diplomstudium abgeschlossen hat. Die Bewerbungsfristen entsprechen teilweise den allgemeinen Zeiten des Semesterbeginns; an manchen Studienstätten kann aber auch ein flexibler Einstiegstermin gewählt werden.

Grundlage der Bewerbung sind die Nachweise über die Erfüllung der Studienvoraussetzungen; zum Teil kommen jedoch weitere Auswahlkriterien hinzu; so kann zum Beispiel das Verfassen eines „Letter of Motivation“ Teil des Bewerbungsverfahrens sein oder auch die Teilnahme an einem persönlichen Beratungsgespräch.

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