Bachelor-Fernstudium

Ein Bachelor Fernstudium kann sowohl an privaten als auch an staatlichen Fernhochschulen absolviert werden. © denisismagilov - Fotolia.com
Ein Bachelor Fernstudium kann sowohl an privaten als auch an staatlichen Fernhochschulen absolviert werden. © denisismagilov – Fotolia.com

Das Bachelor-Fernstudium ist – ebenso wie das Präsenzstudium – hervorgegangen aus einer Umstrukturierung des Hochschulangebots, die als „Bologna-Prozess“ bekannt wurde.

Seit 1999 soll das europäische Hochschulwesen vereinheitlicht werden, sodass die Studiengänge und Abschlüsse vergleichbar werden. Damit einher geht die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen, wodurch das Bewerbungsverfahren speziell für Akademiker, die eine Beschäftigung im europäischen Ausland anstreben, erleichtert werden soll.

 

Inhalt

Einführung von Modulen

Die bisherigen Magister- und Diplomstudiengänge an den Universitäten und Hochschulen wurden im Rahmen dieser Neugestaltung in Module unterteilt, die zu einem Bachelor- bzw. Masterstudium kombinierbar sind; zudem wurde ein System der Bewertung (Credits) eingeführt, das sich am europäischen Standard orientiert. Ein weiterer entscheidender Unterschied zum bisherigen Diplom- oder Magisterstudium besteht darin, dass die Studienleistungen häufiger und direkt im Anschluss an den Besuch bestimmter Seminare geprüft werden, die umfangreichen Abschlussprüfungen wurden hingegen „verschlankt“.

Die Vorteile des neuen Systems liegen also darin, dass die deutschen Studienabschlüsse international besser vergleichbar sind; zudem ergibt sich für den Bachelor-Studenten häufig eine Verkürzung der Regelstudienzeit, nach der er ein abgeschlossenes Studium vorweisen kann. Wer hingegen ein Magister- oder Diplomstudium nach dem Grundstudium abbrach, hatte bisher keinerlei anerkannten Abschluss vorzuweisen. Das Bachelorstudium ersetzt als „grundständiges“ Studium zudem das bisherige Grundstudium; der Bachelorabschluss ist also Voraussetzung für den Beginn eines konsekutiven Masterstudiums.

 

Studienangebot

Das Bachelor-Fernstudium erweist sich – bezogen auf das Studienangebot – als ebenso breit gefächert wie das Präsenzstudium. Es umfasst alle Studiengänge, die berufsbegleitend bzw. ohne ständige Präsenz studiert werden können. Ausgenommen hiervon sind die Bereiche Lehramt und Medizin. Im letztgenannten Bereich können lediglich Grundlagenkurse oder Vergleichbares besucht werden. Die bekannteste Fernuniversität in Hagen listet auf ihren Internetseiten zum Bachelor-Fernstudium die Studienfächer

  • Bildungswissenschaft
  • Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie
  • Politik- und Verwaltungswissenschaft
  • Psychologie
  • Informatik
  • Mathematik
  • Rechtswissenschaft – Bachelor of Laws
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftswissenschaft.

Ein ähnliches Angebot bieten auch die anderen Fernuniversitäten und -hochschulen.

 

Studienstätten

Ein Bachelor-Fernstudium bieten sowohl private als auch staatliche Fernstudieneinrichtungen an. Diese sind über ganz Deutschland verteilt.

 

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für ein Bachelor-Fernstudium variieren in Abhängigkeit vom gewählten Studienfach. Grundsätzlich berechtigt ein Abitur zum Bachelorstudium. Es können aber andere Anforderungen hinzukommen. So ist für ein Bachelorstudium „Betriebswirtschaftslehre“ oder „Mechatronik“ zum Beispiel der Nachweis ausreichender Englisch- und Mathematikkenntnisse erforderlich, ebenso müssen grundlegende Kenntnisse im Umgang mit dem PC vorhanden sein. Wer sich für ein Bachelor-Studium in Wirtschaftsinformatik interessiert, sollte entsprechende Vorkenntnisse aus dem Bereich der Finanzmathematik mitbringen. Für bestimmte Studiengänge kann zudem der Nachweis einer fachlich relevanten Berufspraxis erforderlich sein.

Aber auch ohne Abitur lässt sich ein Bachelor-Fernstudium aufnehmen. Denn eine Hochschulzugangsberechtigung lässt sich auch durch den Nachweis entsprechender beruflicher Vorkenntnisse erbringen. Je nach Art der Vorbildung ist hierfür die Teilnahme an einem Beratungsgespräch oder das Ablegen einer Prüfung erforderlich; in einigen Fällen müssen Vorkurse belegt werden, die Hochschulzugangsberechtigung wird dann im Rahmen des eigentlichen Studiums erworben.Bis 2009 hatte jedes Bundesland eigene Gesetze bezüglich der Zulassung von beruflich qualifizierten Bewerbern, die über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Diese betreffen insbesondere Meister, Techniker, Fachwirte etc. Im März 2009 hat die Kultusministerkonferenz dann einen Beschluss veröffentlicht, der auch auf diesem Gebiet zu einer Vereinheitlichung führen sollte.

 

Abschlussarten

Hochschulabsolventen erreichen mit dem Bachelor-Studium einen berufsqualifizierenden Abschluss und einen entsprechenden akademischen Grad, der zur Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs berechtigt. Wurde der Bachelor nicht an einer Hochschule, sondern an einer Berufsakademie erworben, so war dies zunächst nicht grundsätzlich der Fall. Der Bachelor diente dann als Nachweis der staatlichen Anerkennung des Berufsabschlusses, nicht aber als akademischer Grad. In ihrem Beschluss vom Oktober 2004 hat die Kultusministerkonferenz hier jedoch nachgebessert: Sofern die Ausbildung an der Berufsakademie von einem Bachelorstudium an der Hochschule nicht abweicht, gelten die Abschlüsse also mittlerweile als akkreditiert bzw. gleichwertig.


Die genaue Bezeichnung des Abschlusses richtet sich nach dem jeweiligen Studienfach. Dazu gehören: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws (LL.B.), Bachelor of Fine Arts (B.F.A.), Bachelor of Music (B.Mus.) oder Bachelor of Education (B.Ed.). Es liegt im Ermessen der jeweiligen Hochschule entsprechende deutschsprachige Grade zu verleihen; der Absolvent selbst darf allerdings keine solche Änderung vornehmen.

 

Bedeutung des Abschlusses

Mit dem Bachelorgrad wird zugleich – sofern diese bei Studienbeginn noch nicht vorhanden war – die allgemeine Hochschulreife erworben. Der Bachelor eignet sich zum einen als berufliche Qualifikation; der Erwerb eines Mastergrades ist also keine notwendige Vorbedingung für den Berufseinstieg. Im Öffentlichen Dienst bringt der Erwerb eines Bachelors die Einstufung „Gehobener Dienst“ mit sich. Die Erlangung des Bachelorgrades ist Vorbedingung für die Aufnahme eines konsekutiven oder nicht-konsekutiven wissenschaftlichen Studiums. In einigen wenigen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, nach dem Erwerb des Bachelors sofort zu promovieren, dies ist aber eher die Ausnahme.

 

Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren richtet sich nach der gewählten Studienstätte und dem Studienfach. Während an staatlichen Hochschulen häufig die Bewerbung zum Winter- oder Sommersemester üblich ist, ist es an privaten Studienstätten oft möglich, ganzjährig ein Fernstudium zu beginnen.

 

Weitere Fernstudium-Studienabschlüsse:

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