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Fernstudium mit Kind

Gerade für Eltern von Kindern, deren Betreuung größtenteils noch zu Hause stattfindet, ist das Fernstudium mit Kind eine gute Möglichkeit, sich fachlich weiterzubilden. Dabei ist natürlich nicht nur entscheidend, welche Art von Fernstudium (also ein Non-Degree-Zertifikat oder eben ein zu Präsenzunis äquivalenter Studiengang) gewählt wird. Mit dieser Entscheidung sind nämlich sowohl die anstehenden Kosten, die Fördermöglichkeiten, wie aber auch die Ansprüche an Lerngeschwindigkeit und Prüfungsvoraussetzungen gebunden.

Fördermöglichkeiten

Das Fernstudium mit Kind an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität kann demnach sogar dann gefördert werden, wenn seitens der Fernstudierenden zwar kein Abitur, dafür jedoch eine (besonders erfolgreiche) Berufsausbildung und entsprechende Praxis nachgewiesen werden kann-und dies altersunabhängig. So bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Aufstiegsstipendien an, die an Studierende vergeben werden, welche eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben [siehe http://www.bmbf.de/de/12742.php]. Ein derartiges Stipendium kann insofern sehr hilfreich sein, als dass neben der Betreuung des Kindes und dem Fernstudium wohl keine Zeit bleibt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und durch das Stipendium eben die Kosten des Fernstudiums mit Kind (welche je nach Abschluss- also Bachelor oder auch Master- und Hochschule zwischen knapp 1000 und 10.000 Euro betragen können) zu decken.

Der Bildungsfonds

Andere Fördermöglichkeiten wie beispielsweise der Bildungsfonds, unterstützen ein Fernstudium für Alleinerziehende nur dann, wenn es sich um ein grundständiges Studium in Vollzeit oder aber auch um ein Aufbau-, nicht aber um ein Zweitstudium handelt [http://www.bildungsfonds.de/de/index.html]. Dahin gehend könnte dies für Mütter und Väter und abhängig vom Alter des Kindes schwierig sein, geht man davon aus, dass ein Vollzeitstudium grob geschätzt zwischen 20 und 40 SWS umfasst, auch als Fernstudium.

Schließlich vergeben bestimmte Hochschulen vor allem an Einkommensschwache Stipendien und zinsgünstige Kredite, wie aber auch die Möglichkeit besteht, die Kosten für ein Fernstudium bis zur Höhe von 4.000 Euro von der Steuer abzusetzen, sofern es sich um ein Erststudium handelt. Die Kosten für ein Aufbau- und Zweitstudium können in voller Höhe steuersenkend eingebracht werden.

 

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